Bütschwil

Ärger über Stromsteuer – «alles andere als verursachergerecht»

· Online seit 09.11.2022, 22:18 Uhr
In der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil sollen die Einwohnerinnen und Einwohner künftig eine Strom- Gasabgabe zahlen. Jede Kilowattstunde Energie soll mit 0.3 Rappen zu Buche schlagen. Die Gegner sind mit diesen Plänen überhaupt nicht zufrieden.

Quelle: TVO

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Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil will jetzt 0.3 Rappen pro Kilowattstunde Strom und Gas einfordern – sogenannte Durchleitungsgebühren für Leitungen auf öffentlichem Grund – ein Schock für gewisse Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde.

Gebühren kämen zu einem falschen Zeitpunkt

Meinrad Marty aus dem Dorf hat eine Gasheizung und wird damit doppelt zur Kasse gebeten. «Die Teuerung ist ja ohnehin schon da. Dass man dann einfach noch mehr rausholen will, wenn man sich sowieso schon mehr holt, ist nicht ganz sauber», sagt Marty gegenüber TVO.

Diese Meinung teilt der SVP-Lokalpolitiker Christian Vogel. Er möchte die für ihn unnötige Steuer verhindern. Erfolgreich hat er gegen die Gebühren Unterschriften gesammelt. Für einen durchschnittlichen Haushalt würde das 70 Franken Mehrkosten pro Jahr bedeuten. «Das ist deshalb speziell problematisch, weil die Strom- und Gassteuer zu einer Zeit kommt, wo die Energie ohnehin schon extrem teuer wird», sagt Vogel. Alleine der Strom werde in der Gemeinde für nächstes Jahr pro Haushalt um 540 Franken teurer. Diese finanzielle Belastung könne der Bevölkerung nicht zugemutet werden.

Verbrauchergerechter Weg?

Christian Keller, Gemeinderat und Präsident der Energiekommission, widerspricht. Durch diese Abgaben soll der Topf für erneuerbare Energien gespeist werden. Von Mehrkosten könne dabei keine Rede sein. «Die Bürger bezahlen das schon seit 2020 mit den Steuern. Wir wollen es nicht mehr über die Steuern einnehmen und suchen einen anderen Weg», sagt Keller. Dieser neue Weg sei einerseits verbrauchergerecht. Andererseits sei das Geld zweckgebunden für die Finanzierung des Förderprogramms.

Für Christian Vogel gehe diese Rechnung nicht auf. «Auch wenn man sich ökologisch verhalten möchte, zum Beispiel mit der Umstellung auf eine Luft- und Wärmepumpe, wird man im Nachhinein mit einer Stromsteuer abgestraft.» Das sei alles andere als verursachergerecht.

Das letzte Wort über die umstrittene Abgabe hat das Stimmvolk am 27. November.

(red.)

veröffentlicht: 9. November 2022 22:18
aktualisiert: 9. November 2022 22:18
Quelle: TVO

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