Walzenhausen

Wegen Blackfacing an «Stobete»: Staatsanwaltschaft leitet Verfahren ein

· Online seit 23.11.2022, 21:29 Uhr
Die «Stobete» des Jodlerchors Walzenhausen sorgt für hohe Wellen. Ein Jodler betrat mit schwarzangemalten Gesicht, Bastrock und Trommel die Bühne. Nun hat die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet.
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Die «Stobete» des Jodlerchors Walzenhausen wird ein Fall für Staatsanwaltschaft. Diese habe ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet, berichtet «20 Minuten». Ermittelt werde zurzeit gegen Unbekannt aufgrund des Artikels 261bis StGB, der sich mit Rassendiskriminierung befasst.

Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Samstag. Bei einer Darbietung betrat ein  plötzlich ein schwarzangemalter Jodler mit Trommel und Bastrock die Bühne. Für die Stiftung gegen Rassimus ein absolutes Unding. Gegenüber dem Onlineportal erklärte die Stiftung, dass sich der Chor hier stereotypischer und rassistischen Mustern bediene. Es sei ein Sich-lustig-Machen.

Anders sieht es Markus Nef, Präsident des Jodlerklubs Walzenhausen. Gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» betont er: «Unser Ziel war es, verschiedene Kulturen zu vereinen und zu zeigen, dass bei uns jeder zum Singen willkommen ist, egal welche Kultur er hat.» Den Begriff Blackfacing kenne er nicht. Diese Absicht sei nicht hinter der Inszenierung des Jodlerklubs gewesen. Man entschuldige sich, falls man jemanden verletzt habe. Es sein nicht die Absicht gewesen.

(red.)

veröffentlicht: 23. November 2022 21:29
aktualisiert: 23. November 2022 21:29
Quelle: FM1Today

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