Wegen Blackfacing an «Stobete»: Staatsanwaltschaft leitet Verfahren ein
Die «Stobete» des Jodlerchors Walzenhausen wird ein Fall für Staatsanwaltschaft. Diese habe ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet, berichtet «20 Minuten». Ermittelt werde zurzeit gegen Unbekannt aufgrund des Artikels 261bis StGB, der sich mit Rassendiskriminierung befasst.
Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Samstag. Bei einer Darbietung betrat ein plötzlich ein schwarzangemalter Jodler mit Trommel und Bastrock die Bühne. Für die Stiftung gegen Rassimus ein absolutes Unding. Gegenüber dem Onlineportal erklärte die Stiftung, dass sich der Chor hier stereotypischer und rassistischen Mustern bediene. Es sei ein Sich-lustig-Machen.
Anders sieht es Markus Nef, Präsident des Jodlerklubs Walzenhausen. Gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» betont er: «Unser Ziel war es, verschiedene Kulturen zu vereinen und zu zeigen, dass bei uns jeder zum Singen willkommen ist, egal welche Kultur er hat.» Den Begriff Blackfacing kenne er nicht. Diese Absicht sei nicht hinter der Inszenierung des Jodlerklubs gewesen. Man entschuldige sich, falls man jemanden verletzt habe. Es sein nicht die Absicht gewesen.
(red.)