Znüni vor Vorschriften? – «Verkehrsregeln gelten auch für Polizisten»
Am Mittwochmorgen meldet sich ein erzürnter Leserreporter auf dieser Redaktion. Der Grund: Jemand hat vor einer Bäckerei in Appenzell falsch parkiert. Das Auto ist auffällig weiss und orange lackiert und trägt einen Schriftzug auf der Seite: Polizei. Es handelt sich tatsächlich um ein Dienstfahrzeug der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden. Die Polizisten gönnten sich kurz vor 8 Uhr einen Znüni.
Dürfen sich Polizisten denn solche Dinge erlauben? «Nein», sagt Roland Koster, Mediensprecher der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden, auf Anfrage und fährt fort: «Die Verkehrsregeln gelten auch für Polizistinnen und Polizisten.» Die Kollegen hätten hier tatsächlich nicht besonders gut parkiert.
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Doch wären die Polizisten denn gebüsst worden? Koster bejaht. Es handle sich um private Parkplätze. Das Vergehen würde auf Anzeige des Grundeigentümers sanktioniert. Wären sie erwischt worden, hätte es auch gekostet. Anders wäre es, wenn ein Einsatz vorgelegen hätte. «Bei einem Einsatz dürfen Polizeifahrzeuge auch an Orten abgestellt werden, wo dies eigentlich nicht erlaubt ist», erklärt Koster weiter.