Arzt aus Uzwil verurteilt
Der Arzt hat eine Strafverfügung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic angefochten. Dieses hatte den Arzt Ende 2016 mit 50'000 Franken gebüsst. Dazu sollte er fünf Millionen Franken an illegalen Gewinnen abliefern.
Das Gericht bestätigt nun am Mittwoch mit seinem Urteil den Schuldspruch. Der Arzt, welcher in Uzwil eine Privatklinik führte, hat gegen das Heilmittelgesetz verstossen. Zusätzlich zur Busse muss er auch die 22'600 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Der Arzt sagte, dass er das Urteil wahrscheinlich akzeptieren werde.
Keine Millionenforderung
Auf die millionenschwere Ersatzforderung entschied das Gericht zu Gunsten des Arztes. Der Arzt habe wohl mit seinem Medikamentenhandel über Jahre grosse Umsätze gemacht, sich aber nie persönlich bereichert.
Der Arzt wurde von Swissmedic beschuldigt, dass er «ein legales und ein illegales Geschäftsmodell» betrieben hätte. Er hätte wohl Medikamente bei Schweizer Herstellern mit Rabatt gekauft und auch tatsächlich in den Iran geliefert. Deutlich mehr solcher Medikamente hätte er aber an Schweizer Abnehmer weiterverkauft. Dafür hätte ihm aber die nötige Grosshandels-Bewilligung gefehlt. Dazu hätte der Arzt die Belege nicht lange genug aufbewahrt.
Selber nichts eingesteckt
Diese Vorwürfe weist der Arzt zurück. Es sei ihm einzig und allein darum gegangen, im Iran humanitäre Hilfe zu leisten. Persönlich hätte er keinen Franken daran verdient. An Schweizer Abnehmer hätte er die Medikamente verkauft, nachdem ein Embargo in Kraft getreten ist. Es sei nicht mehr möglich gewesen, die Medikamente direkt in seine Heimat zu liefern.
Weiter sagte der Arzt, er habe die Gewinne immer als humanitäre Hilfe in Kriegsgebiete, vor allem in den Iran, gespendet.