Nach Pleite mit Circus Royal

Berufsverbot und Gefängnis für Ex-Zirkusdirektor Oliver Skreinig

07.03.2022, 19:45 Uhr
· Online seit 07.03.2022, 19:44 Uhr
2020 wurde der Direktor des pleitegegangenen Circus Royal, Oliver Skreinig, zu 24 Monaten Haft verurteilt – 12 Monate davon unbedingt. Nun reduziert das Obergericht Thurgau in der Berufung die Strafe.
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Oliver Skreinig wurde im August 2020 vom Bezirksgericht Kreuzlingen wegen der Unterlassung der Buchführung, der Misswirtschaft, der Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, der Überlassung eines Fahrzeuges in einem nicht betriebssicheren Zustand, der Nichtangabe von Kontrollschildern und der Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon zwölf Monate unbedingt, bei einer Probezeit von vier Jahren, verurteilt.

Nur noch sechs Monate unbedingt

Das Obergericht in Frauenfeld reduzierte nun am Montag die Haftstrafe, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt: Neu werden von den 24 Monaten deren 18 bedingt ausgesprochen – bei einer Probezeit von fünf Jahren. Zudem muss er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken und eine Busse von 400 Franken bezahlen. Auch wurde Oliver Skreinig für fünf Jahre ein Berufs- bzw. Tätigkeitsverbot als Organ eines Zirkus auferlegt. Und er muss für die Strafuntersuchung und die Berufungsverhandlung 17’850 Franken bezahlen. Freigesprochen wurde er teilweise vom Vorwurf, ausländische Artisten ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt zu haben.

Keineswegs nur Befehlsempfänger

Die Gerichtspräsidentin sah es als erwiesen an, dass Skreinig bei der Anstellung einer neuen Treuhänderin federführend war und so als «Co-Geschäftsführer» wirkte. Auch hatte er, neben seinem verstorbenen Partner Peter Gasser, als einziger Zugriff zum E-Banking-Konto des Zirkus. Angesichts der Häufigkeit und der «namhaften Beträge», die so verschoben wurden, sei es klar, dass er das Geschäft mitleitete und keineswegs nur der Befehlsempfänger Gassers war, wie sein Anwalt das Gericht Glauben lassen wollte. Zu schlechter Letzt fiel Skreinig ein Urteil von 2013 auf die Füsse. Damals wurden Gasser und Skreinig vom Gericht in ihrer gemeinsamen Eigenschaft als Geschäftsführer des Circus Royal verurteilt – und akzeptierten den Strafbescheid.

Hatte Gasser Geld abgezweigt?

Das Obergericht hatte zu befinden, ob Peter Gasser der alleinige Geschäftsführer der «Circus Royal Betriebs GmbH» und der «Gasser und Skreinig's Österreichischen Nationcircus GmbH» gewesen sei. Oder anders gesagt: Hatte Gasser Geld aus dem Unternehmen abgezogen und den Circus Royal finanziell ausbluten lassen – und Skreinig ahnte nichts davon? Diese These verfocht zumindest Skreinigs Verteidiger. Skreinig sei zwar als Gesellschafter eingetragen gewesen, habe jedoch «nur den Direktor in der Manege gegeben», während Gasser den Geldfluss kontrollierte und somit auch die Möglichkeit gehabt hätte, Geld für sich abzuzweigen. Geld, das später gefehlt habe, um den Zirkus vor dem Ruin zu retten.

Der Ankläger wies diese Argumentation vollumfänglich zurück. Gasser habe selbst eigene Liegenschaften belehnt, um den Zirkus am Leben zu erhalten. Gassers Tod sei Skreinig hingegen gelegen gekommen, um die Schuld am fehlenden Geld seinem ehemaligen Partner anzulasten, der sich ja nicht mehr dagegen wehren könne. «Herr Skreinig stellt sich nicht seiner Verantwortung, sondern versucht sich herauszuwinden», so der Staatsanwalt. Skreinig beteuerte, dass er nur Alltagsgeschäfte ausgeführt habe. Er habe einzig das «Kassenbuch nachgetragen», ansonsten «vor allem den Zirkus nach aussen hin repräsentiert, da Peter das nicht wollte», so Skreinig.

(red.)

veröffentlicht: 7. März 2022 19:44
aktualisiert: 7. März 2022 19:45
Quelle: St.Galler Tagblatt/Christof Lampart

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