«Nicht sachgerecht»

Bund schlägt Systemänderung für Covid-Tests vor – Ostschweizer Kantone wehren sich

· Online seit 11.05.2022, 10:56 Uhr
Der Bundesrat schlägt vor, dass die Verantwortung für das Testen ab 2023 auf die Kantone übergeht. Nun wehren sich die Regierungen von St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau. Insbesondere kritisieren sie einen Systemwechsel im Winter.
pd/ok/St.Galler Tagblatt
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Die Pandemie ist nicht vorüber. Der Bund und die Kantone gehen davon aus, dass es noch längere Zeit zu Ansteckungswellen kommen kann – insbesondere im Winterhalbjahr. Hierzu besteht Einigkeit, wie aber sollen die möglichen Entwicklungen vorbereitet werden? Der Bund möchte einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz bis Sommer 2024 verlängern. Die Ostschweizer Kantone halten eine Verlängerung für sinnvoll, allerdings nur für bestimmte Regelungen. Da die Entwicklung in Bezug auf das Virus unklar sei, so schreiben die Ostschweizer Kantone in einer Mitteilung, solle statt einer direkten Verlängerung bis Sommer 2024 auch die Möglichkeit einer Verlängerung nur bis Sommer 2023 geprüft werden.

Keine Unsicherheiten in der Bevölkerung stiften

Gemäss Vorschlag des Bundes sollen die Kantone ab dem 1. Januar 2023 die Verantwortung für das Testen übernehmen. Konkret bedeutete dies, die Teststrategie festzulegen, die Regeln in Bezug auf die Kostenübernahme für Tests zu erlassen und damit auch die Finanzierung zu übernehmen. Die Ostschweizer Regierungen betonen, eine solche Lösung klar abzulehnen. Da regionale oder kantonale Begebenheiten bei den Tests keine erhebliche Rolle spielten, solle der Bund in dieser Frage die Führung behalten. Ziel müsse eine gesamtschweizerische Regelung sein, ist man sich in den Ostschweizer Kantonsregierungen einig. Damit könne vermieden werden, dass im Land mehrere unterschiedliche Lösungen entstehen. Nicht zuletzt gehe es darum, keine Unsicherheiten in der Bevölkerung zu schaffen.

Entsprechend fordern die Ostschweizer Kantone eine Weiterführung der bisherigen Teststrategie über den Winter 2022/2023. Klar abzulehnen sei insbesondere der Zeitpunkt eines Systemwechsels im Winter, zumal genau in dieser Zeit ein erneuter Anstieg der Viruszirkulation zu erwarten sei, heisst es in der Mitteilung.

Neue, zukunftsträchtige Projekte sollen gefördert werden

Begrüsst wird von den Ostschweizer Regierungen, dass die Regelungen im Covid-19-Gesetz für die Vorhalteleistungen bei den Spitalkapazitäten, für das Covid-Zertifikat und im Asyl- sowie Ausländerbereich verlängert werden. Für diese Massnahmen sei der Bedarf ausgewiesen. Auch sei die Erforschung und Förderung neuer Medikamente von grosser Bedeutung für den langfristigen Umgang mit Covid-19. Die vier Ostschweizer Kantone fordern daher, dass die Weiterfinanzierung nicht – wie vom Bund vorgeschlagen – auf bestehende Projekte beschränkt wird, sondern auch neue, zukunftsträchtige Projekte umfassen kann.

Der Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden sei wieder im Rahmen der ordentlichen arbeitsrechtlichen Strukturen zu gewährleisten, fordern die Ostschweizer Regierungen. Für den Fall, dass künftig trotzdem wieder coronabedingte Sondermassnahmen angeordnet werden müssen, sei eine entsprechende finanzielle Abgeltung vorzusehen.

SwissCovid-App zum Abschuss freigeben

Nachvollziehen können die vier Kantonsregierungen, dass der Bundesrat auf eine Verlängerung der Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen verzichten möchte. Über diese Instrumente solle das Parlament möglichst angepasst auf die konkrete Situation entscheiden können, schreiben die Regierungen. Für eine Verbesserung der Nachvollziehbarkeit sollte die Botschaft in diesem Punkt noch ergänzt werden.

Abgelehnt wird vonseiten der Ostschweizer Kantone schliesslich eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage für die SwissCovid-App. Diese Anwendung habe sich nicht durchgesetzt und keinen erkennbaren Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. 

veröffentlicht: 11. Mai 2022 10:56
aktualisiert: 11. Mai 2022 10:56
Quelle: St.Galler Tagblatt

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