«Die Taten sind unentschuldbar»

09.08.2017, 19:39 Uhr
· Online seit 09.08.2017, 11:09 Uhr
Das Kreisgericht Rheintal hat den ehemaligen Gemeindepräsident von Berneck schuldig gesprochen wegen mehrfacher Pornografie und mehrfacher versuchter Pornografie mit Kindern und Gewaltfantasien. Die unbedingte Freiheitsstrafe wird zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben.
Dumeni Casaulta
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Der 55-Jährige A. Z.* hat unter anderem sexuell aufreizendes Bild- und Videomaterial von Minderjährigen heruntergeladen, abgespeichert und teilweise Drittpersonen zugänglich gemacht. In einem Chat, in welchem sich der Angeklagte als 33-jährige Lehrerin ausgab, tauschte er mit einem Chatpartner aus Wien üble Gewaltfantasien gegenüber Mädchen aus. «Ich lese Geschichten, in denen Mädchen ganz übel gefoltert werden und es erregt mich unsagbar», schrieb A. Z.* unter anderem. Dies ist bei weitem nicht seine schlimmste Aussage. Die Chatpartner schrieben sich grausamste Foltermethoden und gar Tötungsfantasien.

Der Angeklagte hat sich zudem gefilmt, als er sich beim Masturbieren das Bild einer unter 16-Jährigen ansah. Der Tatbestand der Herstellung verbotener Pornografie war damit erfüllt.

«Das ist alles richtig - leider»

Als seine Vergehen vor Gericht aufgezählt werden, sagt der 55-Jährige: «Das ist alles richtig - leider» oder «Das ist korrekt». A. Z. gibt sich reuig und sagte in seinem Schlusswort den Tränen nahe und mit brüchiger Stimme: «Es tut mir Leid. Ich will bei allen Betroffenen um Verzeihung bitten.» Er bitte bewusst nicht um Entschuldigung, denn die Taten seien unentschuldbar. Weiter sagte der Vater von zwei Töchtern im Teenageralter: «Es gibt keine Worte, wie sehr ich es bereue. Leider kann ich es nicht ungeschehen machen, auch wenn ich es gerne würde.»

Strafe zugunsten Therapie aufgeschoben

Der Einzelrichter verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zugunsten einer ambulanten, deliktsorientierten Therapie aufgeschoben wird. Das heisst, wenn die Therapie nicht den gewünschten Erfolg bringt, wird entschieden, ob zusätzlich eine Haftstrafe nötig ist. Der Richter sagte: «Es sind erschreckende Tatsachen, die auch dem Gericht zu schaffen machten.» Man habe in Abgründe schauen können, die für Aussenstehende schwer begreifbar sind. Der Verurteilte müsse sich bewusst sein, dass jetzt die Therapie auf ihn zu komme und dass es mit dem Schuldspruch nicht getan ist. «Das Damoklesschwert hängt über ihnen.»

Der TVO-Beitrag zum Fall.

Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Der Angeklagte hatte seine Taten bereits vor der Verhandlung gestanden und die beantragte Strafe akzeptiert. Das Kreisgericht stimmte dem Urteilsvorschlag zu.

Im Mai 2015 klickten die Handschellen

A. Z. wurde im Mai 2015 verhaftet. In der Folge sass der damalige Gemeindepräsident von Berneck zwei Monate lang in Untersuchungshaft. Über den Grund wurde lange gerätselt und viele Gerüchte machten die Runde. Im Juni 2015 liess A. Z. aus der Untersuchungshaft verlauten, dass gegen ihn wegen Verstössen im Bereich der Internet-Pornographie ermittelt werde.

*Name der Redaktion bekannt

veröffentlicht: 9. August 2017 11:09
aktualisiert: 9. August 2017 19:39
Quelle: saz/cas

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