Familie ist erleichtert über Kopftuch-Entscheid
«Wir sind froh, dass das Urteil so ausgefallen ist», sagt der Vater der heute 14-jährigen Schülerin. Ihr wurde von der Schule St.Margrethen das Tragen des Kopftuchs im Unterricht verboten. Die Familie wehrte sich, der Streit durchlief mehrere Gerichtsinstanzen. Heute erfolgte nun das abschliessende Urteil vom Bundesgericht. «Es ist ein grosser Schritt für die Schweiz und ein grosser Schritt für die praktizierenden Muslime in diesem Land», betont der Vater weiter.
Schulrat bleibt bei seiner Meinung
In einem schriftlichen Statement äussert sich der Schulrat St.Margrethen zum Entscheid: «Trotz des Entscheides aus Lausanne ist der Schulrat nach wie vor überzeugt, dass das Tragen des islamischen Kopftuches bereits im Kindesalter ein Symbol für eine fundamentalistische Auslegung des Islams und damit ein Integrationshindernis darstellt. Unter solchen Umständen wird ein aufeinander zugehen mit dem Ziel einer erfolgreichen Integration von Kindern aus Migrationsfamilien stark erschwert.»
Mit dem Entscheid sei in dieser Frage nun endlich Rechtssicherheit erlangt worden.
Tochter hat hohe Ziele
Die Betroffene selbst ist laut ihrem Vater sehr erleichtert. Die Familie hofft nun, dass der Medienrummel nachlässt.
Das Mädchen, zurzeit in der 2. Realklasse und laut ihrem Vater eine der besten Schülerinnen in der Klasse, möchte sich nun auf die Schule konzentrieren. Später möchte sie Anwältin oder Dolmetscherin werden.