Kanton Glarus

Femizid: Todesschütze von Netstal (29) akzeptiert Mordvorwurf

06.03.2024, 16:02 Uhr
· Online seit 06.03.2024, 13:19 Uhr
Im Prozess um ein Tötungsdelikt vom Oktober 2021 in Netstal GL hat der Angeklagte den Vorwurf des Mordes akzeptiert. Der Mann gestand am Mittwoch vor dem Kantonsgericht in Glarus, seine Ex-Freundin mit zwei Schüssen in den Kopf getötet zu haben.

Quelle: 30-Jährige in Netstal erschossen, 16.10.2021 / TeleZüri

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Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragten zwölf Jahre Gefängnis und 15 Jahre Landesverweis.

Das Tötungsdelikt in der Nacht auf den 16. Oktober 2021 auf einem Parkplatz in Netstal in der Nähe des Wohnortes des Opfers ereignete sich kurz nach Mitternacht. Der Täter schoss der Frau, die am Steuer ihres Autos sass, zweimal mit einer Pistole in den Kopf. Vor der Tat hatte die Frau dem Mann klargemacht, dass sie die Beziehung nicht mehr weiterführen wolle.

Täter schaute Youtube-Video zum Pistolen-Gebrauch

Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe vorgehabt, sich mit der Pistole selber umzubringen. Beim Entsichern am Tatort habe sich aber ein Schuss gelöst und die Frau am Kopf getroffen. Die Abgabe des zweiten Schusses ebenfalls auf den Kopf des Opfers konnte der Angeklagte nicht schlüssig erklären.

Kurz vor der Tat soll der Schütze laut Staatsanwaltschaft auf Apple Notes die letzten Worte von «Romeo zu Julia» aus dem Schauspiel von William Shakespeare vermerkt haben. Übersetzt lauten sie: «Augen, blickt euer Letztes! Arme, nehmt die letzte Umarmung! Und, o Lippen, ihr, die Tore des Odems, siegelt mit rechtmässgem Kusse den ewigen Vertrag dem Wuchrer Tod.»

Die Tatwaffe, eine Pistole des Kalibers 7,65 Millimeter, hatte der Mann in der Wohnung eines Bekannten in Horgen ZH unbemerkt an sich genommen. Vor dem Gebrauch schaute er sich auf Youtube zehn Videos an, um sich über den Umgang mit Pistolen zu informieren.

Anrufe bei der Polizei

Nach der Bluttat rief der Beschuldigte dreimal bei der Polizei an und stellte sich. Seiner Mutter schrieb er eine Nachricht.

Täter und Opfer, beide tibetischer Herkunft, hatten sich im April 2020 über ein Online-Spiel kennengelernt und waren eine Beziehung eingegangen.

Bei seinen Schilderungen am Kantonsgericht vor vollen Publikumsrängen brach der Mann, der ein Wirtschaftsstudium mit dem Master abgeschlossen hat, mehrmals in Tränen aus. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers, warf sich nach dem Schlusswort demonstrativ drei Mal auf den Boden und faltete die Hände.

Der Mann, der in Frankreich lebte, befindet sich seit Dezember 2021 im vorzeitigen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf.

Skrupellos und verwerflich

Die Vertreterin der Glarner Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat als besonders verwerflich und das Vorgehen des Täters als skrupellos. Für sie ist die Bluttat ein Mord. Sie forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren. Der Angeklagte sei wütend, frustriert und enttäuscht gewesen. Er habe aus rein egoistischen Gründen gehandelt.

Da der Beschuldigte diese Anträge vollumfänglich akzeptiert, schloss sich dessen Verteidigerin der Sichtweise der Staatsanwaltschaft an.

Ein Urteil fällte das Kantonsgericht Glarus am Mittwoch nicht. Der Vorsitzende des fünfköpfigen Richtergremiums sagte, es seien noch einige Details zu klären. Erwartet werden kann das Urteil in erster Instanz demnach zwischen April und Juni.

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(sda/osc/gin)

veröffentlicht: 6. März 2024 13:19
aktualisiert: 6. März 2024 16:02
Quelle: ZüriToday

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