Gesetz gegen Nazi-Konzerte kommt

05.07.2019, 09:35 Uhr
· Online seit 04.07.2019, 15:41 Uhr
Die St.Galler Regierung will extremistische Veranstaltungen wie zum Beispiel Nazi-Konzerte verbieten. Zudem soll die Polizei mehr Kompetenzen im Umgang mit potenziellen Einbrechern erhalten. Jetzt hat die Regierung den Nachtrag zum Polizeigesetz beim Kantonsrat eingereicht.
Nina Müller
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Das Polizeirecht im Kanton St.Gallen soll ausgebaut werden. So will es die St.Galler Regierung. «Zum Schutz der Bevölkerung», wie sie schreibt. Mit dem Nachtrag zum Polizeigesetz soll der Polizei bei Stalking, bei Einbruch-Verdächtigen und bei extremistischen Veranstaltungen mehr Spielraum gegeben werden.

Massnahmen gegen Stalker

Bisher konnte die Polizei eine Wegweisung und ein Rückkehrverbot in Fällen von häuslicher Gewalt aussprechen. Mit dem angepassten Gesetz kann dies ab dem 1. Juli 2020 auch bei Stalking angewendet werden. Gleichzeitig sollen Massnahmen wie Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbote ausgesprochen werden können.

Weiter ist eine Koordinationsgruppe «Häusliche Gewalt und Stalking» geplant. Diese Gruppe übernimmt eine beratende und koordinierende Funktion, wenn aufgrund der Gefährdungslage ein hohes Risiko einer schweren Gewalttat besteht.

Polizei darf Fingerabdrücke von Verdächtigen nehmen

Auch im Umgang mit Verdächtigen erhält die Polizei mehr Kompetenzen. Wer mit verdächtigen Gegenständen oder Diebeswerkzeug angehalten wird, bei dem darf die Polizei Personalien und biometrische Daten aufnehmen. Gleichzeitig werden Register- und Datenbearbeitungssysteme der Polizei technisch auf den neuesten Stand gebracht.

Verbot von Neonazi-Konzerten

Ausserdem soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Durchführung von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verboten werden können. Denn: Das grosse Neonazi-Konzert, das 2016 in Unterwasser über die Bühne ging, hinterliess auch bei der Polizei einen bitteren Nachgeschmack. «Gestützt auf eine polizeiliche Generalklausel, hätten wir schon damals die Veranstaltung in Unterwasser verbieten oder auflösen können», sagt Regierungsrat Fredy Fässler, Vorsteher des Sicherheits – und Justizdepartements. «Trotzdem sind wir der Meinung, dass diese Klausel eine relativ schwache gesetzliche Grundlage bietet und zudem noch veraltet ist.»

Entwurf geht in den Kantonsrat

Deshalb wurde im Herbst 2018 eine Anpassung des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung wurden kleinere Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen. Nun legt die Regierung dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf des Nachtrags zum Polizeigesetz vor.

veröffentlicht: 4. Juli 2019 15:41
aktualisiert: 5. Juli 2019 09:35
Quelle: red.

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