Bündner Regierung reicht zweites Wahlmodell nach
Verpackt ist der zweite Vorschlag für ein neues Wahlsystem in eine Zusatzbotschaft. Sie ergänzt die Botschaft der Regierung vom August an den Grossen Rat. Darin wird ein Mischsystem aus Majorz und Proporz vorgeschlagen, welches das reine Majorzsystem auf die nächsten Parlamentswahlen im 2022 ablösen soll. Dieses Mischsystem erhielt laut Regierungsangaben den grössten Zuspruch in der Vernehmlassung.
Die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Strategie verlangte danach ein weiteres Modell, welches den Proporz stärker betont. Die Regierung schlägt nun den Doppelproporz vor. Dieses Modell, das in der Vernehmlassung ebenfalls starken Zuspruch erhielt, verteilt die Sitze der Parteien zuerst über das ganze Kantonsgebiet, danach proportional zur Bevölkerung über die 39 Wahlkreise.
Ein politischer Dauerbrenner
Die Vorlage sieht ein gesetzliches Quorum auf Kantonsebene von drei Prozent vor. Das heisst, eine Partei muss drei Prozent Wähleranteile verbuchen, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können.
Ein neues Wahlsystem ist in Graubünden seit Jahrzehnten ein politischer Dauerbrenner. Alle Versuche, die reine Mehrheitswahl durch eine Verhältniswahl abzulösen, scheiterten in der Vergangenheit, unter anderem an mehreren Volksabstimmungen.
Eine Systemanpassung wurde den Bündnern dann im Juli 2019 sozusagen aufgezwungen. Das Bundesgericht hatte festgestellt, dass das Majorzverfahren für die Wahl des Parlaments zum grossen Teil, aber nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Es forderte die Behörden des Kantons auf, im Hinblick auf die nächsten Erneuerungswahlen im Jahr 2022 eine verfassungskonforme Wahlordnung zu schaffen.