Sterbehilfe

Bündner Regierung will Sterbehilfe in Heimen gesetzlich ermöglichen

· Online seit 03.05.2021, 12:10 Uhr
Die Regierung des Kantons Graubünden will ein Gesetzesartikel schaffen, nachdem Bewohnerinnen und Bewohner in allen Alters- und Pflegeheimen Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Bisher wurde dies in den Heimen unterschiedlich gehandhabt.
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Der geplante Gesetzesartikel geht auf einen parlamentarischen Auftrag der Juso Graubünden zurück. Grossrat Pascal Pajic forderte, dass Personen in allen Alters- und Pflegeheimen im Kanton die Freiheit erhalten, selbstbestimmt entscheiden zu dürfen, wann sie sterben möchten.

Die Bündner Regierung schrieb am Montag in ihrer Antwort, dass bereits heute verschiedene Heime im Kanton eine Suizidbegleitung zulassen würden. Es sei bis heute keine Beschwerde eingegangen, wonach eine solche Begleitung nicht ausgeführt werden durfte.

In der Schweiz ist es legal, Personen bei der Verwirklichung zur Selbsttötung zu unterstützen. Die sterbewillige Person muss aber urteilsfähig sein und selber handeln können. Die helfende Person darf die Sterbehilfe nicht aus selbstsüchtigen Gründen anbieten.

Die Regierung hielt weiter fest, dass durch das neue Gesetz das Pflegepersonal nicht dazu verpflichtet würde, bei einem Suizid zu helfen.

Anders als beim Auftrag Pajic, möchte die Regierung den Gesetzestext noch offen lassen. Der neue Gesetzesartikel soll im Rahmen einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes im Grossen Rat behandelt werden. Bis er aber in Kraft treten könnte, dauert es noch mindestens zwei Jahre.

veröffentlicht: 3. Mai 2021 12:10
aktualisiert: 3. Mai 2021 12:10
Quelle: sda

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