Bundesgericht pfeift Chur zurück

· Online seit 25.10.2018, 12:00 Uhr
Weil wesentliche Teile des Projekts noch nicht festgelegt sind, hebt das Bundesgericht die Baubewilligung für die Erweiterung und Sanierung des Einkaufszentrums Wiesental auf. Der Churer Stadtrat hätte die Bewilligung nicht erteilen dürfen.
René Rödiger
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Der Stadtrat hatte in die Baubewilligung vom Juli 2016 zwei Auflagen aufgenommen. Er hielt fest, dass vor Baubeginn die Pläne für die Überdachung und Einhausung einer Verladerampe vorgelegt werden müssten. Gleichzeitig sollte ein überarbeiteter Umgebungsplan mit Angaben über die Erschliessung und Bepflanzung eingereicht werden.

Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil die Beschwerde von zwei Parzellennachbarn gutgeheissen. Diese rügten, dass die beiden Auflagen nicht inhaltliche Mängel des Bauprojekts betreffen würden, die sich ohne besondere Schwierigkeiten beheben liessen.

Vielmehr hätten Erschliessung und Bepflanzung wesentliche Auswirkungen auf die Lärmemissionen, die Anzahl Parkplätze, die Grösse der Grünflächen und die Verkehrssicherheit.

Diese Ansicht bestätigt das Bundesgericht. Aufgrund der Bedeutung der noch offenen Projektteile, dürften diese nicht losgelöst vom eigentlichen Baugesuch beurteilt werden. Das sogenannte Koordinationsgebot verlange, dass ein geplantes Bauvorhaben in einem einzigen und einheitlichen Bewilligungsverfahren geprüft werde.

Der Stadtrat hätte die Baubewilligung deshalb nicht erteilen dürfen. Und das Bündner Verwaltungsgericht urteilte gemäss Bundesgericht willkürlich, indem es die Bewilligung bestätigte.

(Urteil 1C_615/2017 vom 12.10.2018)

veröffentlicht: 25. Oktober 2018 12:00
aktualisiert: 25. Oktober 2018 12:00
Quelle: SDA

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