Das Parlament hatte letzten Juni einstimmig einen Vorstoss des Churer SP-Grossratstellvertreters Pascal Pajic überwiesen. Dieser fordert, das Recht auf den begleiteten Freitod in Heimen gesetzlich zu verankern.
Beim Assistierten Suizid wird es dem Kranken ermöglicht, seinem Leben aktiv ein Ende zu setzen. In der Regel wird ihm eine tödliche Substanz bereitgestellt, die er sich verabreicht oder einnimmt. Diese letzte Handlung muss der Todkranke zwingend selber vornehmen.
Pajic kritisiert, dass es in der Kompetenz der individuellen Heimleitungen liege, Suizide dieser Art zu dulden oder nicht. Diese Abhängigkeit von «willkürlichen ethischen Ansichten» der Heimleiter findet er inakzeptabel.
Palliative GR teilt diese Meinung nicht. Wie Vertreter des Vereins am Mittwoch vor den Medien in Chur ausführten, wollen sie den Heimen die Entscheidungsfreiheit über die Zulassung von Assistierten Suiziden belassen.
Der Verein ist eine Instanz, was das Sterben anbelangt. Mit einem Leistungsauftrag des Kantons koordiniert er die Palliative Care, die Beratung, Begleitung und Versorgung unheilbar kranker Menschen.
Anderes Verständnis vom Sterben
Palliative GR vertrete ein anderes Grundkonzept als der Vorstoss im Parlament, sagte Vorstandsmitglied Christian Ruch. «Leben soll nicht künstlich verlängert, aber auch nicht künstlich verkürzt werden», erklärte er. Menschen solle ein würdiges Lebensende ermöglicht werde.
Der Sterbewunsch könne zudem auch nur vorübergehend sein. Oft gehe es um die Angst vor Schmerzen und nicht um den Wunsch, aus dem Leben zu scheiden. Palliative Care könne hier viel leisten.
Palliative GR gestehe zwar jedem Menschen das Recht zu auf eine eigene Wertehaltung beim Thema Lebensende. Autonomie finde aber nicht in einem luftleeren Raum statt, gab Ruch zu bedenken. Angehörige würden oft stark darunter leiden, wenn ein Mensch durch Assistierten Suizid aus dem Leben scheide.
Aufgrund dieser Überlegungen und Werte will Palliative GR die Entscheidung, den begleiteten Freitod mit Hilfe von externen Organisationen zuzulassen, den Heimen überlassen. Voraussetzung sei, dass sich die Institution vertieft mit den damit zusammenhängenden ethischen Fragen befasse. Zudem sollen Heime ihre Positionen gut nach aussen kommunizieren, damit potentielle Heimbewohner Klarheit über die Möglichkeiten haben.
Hoffnung auf abgeschwächtes Gesetz
Palliative GR wolle nun abwarten, wie sich der politische Prozess weiter entwickle, sagte Geschäftsleiterin Monika Lorenz-Meuli. Das Parlament habe zwar die Regierung beauftragt, einen Gesetzesartikel zu schaffen, der das Recht auf Assistierten Suizid in subventionierten Heimen einräume. Ob die Hintergründe der Thematik in der Parlamentsdiskussion so klar waren, sei indes fraglich.
«Ich denke nicht, dass die Geschichte so heiss gegessen wird, wie sie gekocht wurde», erklärte Lorenz-Meuli. Vielleicht lege die Regierung einen abgeschwächten Gesetzesentwurf vor.