Quadroni-Verhaftung: Polizeikader tritt von der Front zurück
Der Rückzug in den Innendienst erfolge auf eigenen Wunsch, teilte die Kantonspolizei Graubünden am Donnerstag mit. Das seit drei Jahren laufende Strafverfahren sei für Steck extrem belastend und schlage ihm auf die Gesundheit, sagte Polizeikommandant Walter Schlegel gegenüber dem Regionaljournal Graubünden von Radio SRF.
Als neue Aufgabe übernimmt der Kaderbeamte die Leitung des Lage- und Führungszentrums der Kantonspolizei. Mit diesem Schritt ist Steck direkt dem Chef der Dienste Polizeiführung unterstellt und von Frontaufgaben weitgehend entlastet.
Steck bleibt Major. Wie dem Organigramm der Kantonspolizei aber zu entnehmen ist, ist seine neue Funktion eine Hierarchiestufe unter seiner bisherigen angesiedelt.
Reaktion auf langes Strafverfahren
Der jetzige Chef des Lage- und Führungszentrums, Peter Joos, übernimmt ab Anfang Juni die Leitung der neuen vereinigten Regionenpolizei. Er wird gleichzeitig vom Hauptmann zum Major befördert. Ursprünglich war für diese Funktion Steck vorgesehen.
Mit dieser Job-Rotation reagierte Kommandant Schlegel auf das «lang andauernde Strafverfahren» gegen den Major. Es sei einerseits um den Schutz seiner Person gegangen und andererseits um den Schutz der Polizeiorganisation, die funktionieren müsse, erklärte der Polizeikommandant. Eine Rolle gespielt habe, dass ein Abschluss des Verfahrens nicht in Aussicht stehe.
Von Polizeigrenadieren überwältigt
Der reuige ehemalige Baukartell-Angehörige Adam Quadroni war Mitte 2017 im Unterengadin von Polizeigrenadieren überwältigt und im Zuge einer fürsorgerischen Unterbringung gefesselt in eine psychiatrische Klinik gebracht worden. Über den Grad und die Verhältnismässigkeit der dabei angewandten Gewalt gehen die Meinungen der Akteure auseinander.
Steck war schon damals als Regionenchef Ost für das Unterengadin zuständig. Ein von der Kantonsregierung eingesetzter ausserordentlicher Staatsanwalt untersucht, ob sich Steck damals in irgend einer Form strafbar gemacht hat. Für den Major gilt die Unschuldsvermutung.