Hier kommen Gastrobetriebe unkompliziert zu einem Zeltdach
Quelle: tvo
Der Stadtrat von Romanshorn will den Gastrobetrieben «in der pandemiebedingt besonders anspruchsvollen Zeit unter die Arme zu greifen». Deshalb bekommen nun Gastrobetriebe, die ein Zelt aufstellen oder ihre Sitzplätze überdachen wollen, eine unkomplizierte temporäre Bewilligung und müssen kein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Zudem verzichtet die Stadt auf die Erhebung einer Bewilligungsgebühr.
Gastrobetriebe müssen nur ein schriftliches Gesuch mit einem Situationsplan an die Stadtkanzlei stellen, heisst es in einer Medienmitteilung. Natürlich müssen in den überdachten Aussenbereichen weiterhin die Corona-Schutzbestimmungen eingehalten werden.
In der Stadt St.Gallen gelten schon länger Erleichterungen
Die Stadt St.Gallen hat bereits im November letzten Jahres vorübergehende Erleichterungen für Restaurants und Bars beschlossen. Bis Ende 2021 können mobile Bauten und Anlagen ohne Baubewilligungen erstellt werden, sofern der öffentliche Grund nicht anderweitig genutzt wird.
Generelle kantonale Regelungen betreffend temporäre Bauten oder zusätzlicher Sitzplätze während der Coronazeit gibt es weder im Kanton St.Gallen noch im Kanton Thurgau. Gastrobetriebe sind jeweils abhängig, wie grosszügig sich die zuständigen Gemeindebehörden zeigen.
Wil ist gegenüber Gastrobetrieben möglichst kulant
Entgegenkommend zeigt sich auch die Stadt Wil und verzichtet bei den Gastrobetrieben möglichst auf unnötigen Papierkram: Für Zelte und Überdachungen wird in Wil aktuell auf eine Baubewilligung verzichtet. Sie müssen nur gemeldet und von der Baupolizei abgenommen werden.
Auch für zusätzliche Tische im Aussenbereich braucht es keine Bewilligung, sofern diese bereits für die Gastwirtschaft vorhanden ist. «Wir versuchen möglichst kulant zu sein und schreiten nur ein, falls es aufgrund der Verkehrssituation gefährlich werden könnte», sagt Stefan Sieber, Leiter Gewerbe und Markt Wil.
(agm)