Illegale Heilmittel - Thurgauer Firma involviert

· Online seit 29.09.2015, 09:08 Uhr
Das Heilmittelinstitut Swissmedic ermittelt in drei Kantonen wegen möglicher Verstösse gegen das Heilmittelgesetz. Betroffen ist auch eine Thurgauer Firma. Die Polizei hat drei Personen vorläufig verhaftet.
David Scarano
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Die Firmen und Personen stehen im Verdacht, illegal Arzneimittel hergestellt und angewendet zu haben. Diese sollen in der Schweiz und in Italien in Verkehr gebracht worden sein. Die Verdächtigten hätten die Gesundheit der Patienten gefährdet, schreibt Swissmedic.

Durchsuchungen auch in Italien

Am Montag wurden an sechs Standorten in den Kantonen Zürich, Thurgau und Aargau Hausdurchsuchungen durchgeführt. Beteiligt waren die drei Kantonspolizeien, die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis und die italienischen Behörden. Im Thurgau wurde eine Firma durchsucht.

Es dürfte die bisher grösste Aktion von Swissmedic im Zusammenhang mit illegalen Heilmittel sein.

Anzahl Patienten noch nicht bekannt

Im Verfahren geht es um Präparate aus Bestandteilen menschlicher Zellen, die als Arzneimittel eingesetzt wurden. Nach ersten Ermittlungen seien menschliche Zellen zerlegt und danach Extrakte Patientinnen und Patienten gespritzt worden, sagt Swissmedic-Sprecher Peter Balzli. Die Zahl der Behandelten und auch die Zahl der Anwendungen seien nicht bekannt.

Nicht bekannt ist laut Balzli auch, welche Wirkung der Behandelten versprochen worden sei. Der Kreis der Verdächtigten geht laut Balzli über die drei festgenommenen Personen hinaus. Auch in Italien läuft ein Verfahren.

Teure Bewilligungsverfahren

Swissmedic schreibt, dass Präparate aus menschlichem und auch tierischem Gewebe, die keine lebenden Zellen enthalten, als Arzneimittel gelten und dem Heilmittelgesetz unterstehen. Solche Präparate dürfen nur mit einer Bewilligung von Swissmedic hergestellt und vertrieben werden. Das gilt auch für den Import, Grosshandel oder Export.

Wer eine Bewilligung will, müsse wissenschaftlich beweisen, dass das Arzneimittel wirke. Diese Verfahren seien teuer, sagt Balzli.

Werden lebende tierische Zellen für eine Therapie verwendet, untersteht dies dem Transplantationsgesetz. Dem Transplantationsgesetz sowie dem Heilmittelgesetz unterstehen Zelltherapieformen, bei denen Produkte aus Zellen, Geweben oder Organen hergestellt oder bearbeitet werden.

veröffentlicht: 29. September 2015 09:08
aktualisiert: 29. September 2015 09:08
Quelle: sda/red

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