Ju-Air darf mit iPad wieder fliegen

16.08.2018, 11:52 Uhr
· Online seit 16.08.2018, 10:29 Uhr
Die Ju-Air will morgen Freitag wieder abheben. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat den Betrieb mit Einschränkungen erlaubt. Diese Einschränkungen sind für die Ju-Air leicht zu erfüllen und wurden vom Verein vorgeschlagen.
Fabienne Engbers
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Bislang habe man keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem, das den Absturz der Ju-52 herbeigeführt hat. Daher hat das BAZL entschieden, die Ju-Air unter geringen Auflagen wieder fliegen zu lassen. Allerdings hat das BAZL die Aufsicht bei der Ju-Air erhöht.

Drei Auflagen für Betriebsaufnahme

Der Bund will, dass die Ju-Air drei Auflagen erfüllt, bevor die beiden verbliebenen Maschinen wieder abheben dürfen. «Erstens verlangt das BAZL, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt. Zweitens müssen die Flugzeuge der JU-Air ab sofort einen GPS-Datenaufzeichungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt. Drittens sollen die Passagiere während des Fluges zudem angeschnallt bleiben und nicht mehr frei im Flugzeug zirkulieren können. Dies gilt auch für Besuche im Cockpit während des Fluges», schreibt das BAZL in einer Mitteilung.

Auflagen durch iPad im Flugzeug erfüllt

Die Ju-Air will die Auflagen des BAZLs erfüllen, es braucht keine grossen Vorkehrungen, um den Anforderungen zu entsprechen. «In einem ersten Schritt werden wir ein iPad so herrichten, dass es die Flugroute aufzeichnet. Das ist mit ganz wenig Aufwand verbunden», sagt Christian Gartmann, Sprecher der Ju-Air. Schon seit längerem ist jeweils ein iPad in den Flugzeugen der Ju-Air installiert, dieses ist mit einer Kartensoftware ausgestattet.

Mittelfristig könnte in den beiden Flugzeugen verbliebenen Ju-52 der Ju-Air ein fixes GPS-Gerät installiert werden. «Eine fixe Installation ist allerdings ein grösseres Projekt, da auf viele Dinge geachtet werden muss, unter anderem, wo man das Gerät einbaut, ob es an dieser Stelle nicht zu heiss wird und ob es einwandfrei funktioniert», sagt Gartmann. Ausserdem braucht es dafür eine Bewilligung, das BAZL wird die Installation zuletzt abnehmen und freigeben.

Bis zur Winterpause wird die Ju-Air mit den iPads fliegen. Von Herbst bis zum Frühjahr bleiben die beiden Ju-52 sowieso am Boden.

Aufsicht über Ju-Air erhöht

Bisher liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse zum Unfallhergang vor. Am 4. August in eine Ju-52 am Piz Segnas bei Flims abgestürzt. Alle 20 Insassen der Maschine kamen beim Unglück ums Leben, Pilot und Co-Pilot der Maschine waren aus dem Thurgau. Die Suche nach der Unfallursache läuft weiter, die Oldtimermaschine verfügte weder über GPS noch über eine Blackbox. Bis erste Zwischenergebnisse der Untersuchung der Unfallmaschine vorliegen, kann es noch mehrere Wochen bis Monate dauern.

«Sollte sich während dieser Zeit ein Hinweis auf ein technisches Problem ergeben, würde das BAZL die Lage neu beurteilen und allenfalls ein Flugverbot aussprechen», schreibt das BAZL in einer Mitteilung.

veröffentlicht: 16. August 2018 10:29
aktualisiert: 16. August 2018 11:52
Quelle: enf

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