Klauender Zalando-Kurier vor Gericht

12.01.2017, 08:55 Uhr
· Online seit 11.01.2017, 16:03 Uhr
Ein 53-jähriger Deutscher muss sich heute vor dem Kreisgericht Wil verantworten, weil er verdächtigt wird, Zalando-Pakete geöffnet und deren Inhalte im Wert von 50'000 Franken gestohlen zu haben. Ihm drohen 18 Monate Haftstrafe.
Laurien Gschwend
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Der Beschuldigte mit Wohnsitz in der Thurgauer Gemeinde Steckborn war bei einer Transportfirma, die im Auftrag der Schweizerischen Post Pakete bewirtschaftet, als Kurier angestellt. Im Zeitraum zwischen dem Sommer 2015 und dem Februar 2016, so heisst es in der Anklageschrift, öffnete und plünderte der mutmassliche Täter in den Poststellen Wil, Bazenheid, Bütschwil und Mosnang unerlaubt Pakete mit Rücksendungen an den Online-Versandhandel Zalando.

Artikel im Wert von 50'000 Franken geklaut

Der heute 53-Jährige soll Gegenstände aus über 1000 Paketen entwendet haben. Dabei kamen Kleidungsstücke, Accessoires und weitere Gegenstände im Gesamtwert von 50'000 Franken weg, schreibt die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen. Die geklauten Artikel verwendete er selbst oder schenkte sie nach Schichtende der Tochter oder der Frau. Bei einer Hausdurchsuchung der Polizei kam der Schwindel ans Licht.

Der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte unter anderem 79 Paar Schuhe, 69 Paar Hosen, 58 Jacken und 128 T-Shirts geklaut haben soll. Auch Markenartikel soll er in der Führerkabine versteckt und nach Hause genommen haben, so zum Beispiel Sonnenbrillen der Marke Ray Ban oder Armbanduhren der Marken Diesel und Fossil.

Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert

Die Post klagt den Deutschen wegen gewerbsmässigem Diebstahl sowie mehrfacher Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses an. Im abgekürzten Verfahren wird heute Mittwoch am Kreisgericht Wil entschieden, welche Strafe auf den mutmasslichen Täter zukommt. Der zuständige Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wobei 28 Tage in Untersuchungshaft angerechnet werden sollen. Der Angeklagte soll dem Zivilkläger Schadenersatz zahlen sowie die Verfahrenskosten übernehmen.

veröffentlicht: 11. Januar 2017 16:03
aktualisiert: 12. Januar 2017 08:55
Quelle: red

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