Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Bezirksgericht Frauenfeld blieb mit den Urteilen vom Donnerstag deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Anklage wollte beweisen, dass Vermögenswerte in der Höhe von rund 25 Mio. Franken aus einem im Jahr 2000 aufgeflogenen Betrugsfall rund um die deutsche Firma FlowTex in die Schweiz verschoben und hier gewaschen wurden.
Der 20-tägige Prozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld hatte im Oktober 2015 begonnen. Angeklagt waren der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer, dessen Ex-Frau, die beiden erwachsenen Kinder des Paars sowie der Rechtsanwalt der Ex-Frau. Ihnen wurde Geldwäscherei, mehrfache Veruntreuung oder alternativ Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Erschleichung einer Falschbeurkundung vorgeworfen.
Schmuck oder Bilder aushändigen
Das Gericht sprach die Ex-Frau als Hauptangeklagte in verschiedenen Anklagepunkten wegen mehrfacher Veruntreuung, Geldwäscherei und Urkundenfälschung schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten - davon 12 Monate unbedingt. Dazu kommt eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen à 200 Franken. Sie muss zudem Vermögenswerte wie Diamanten, Schmuckstücke oder vier Chagall-Bilder aushändigen.
Auch für den Anwalt der Frau gab es in Teilaspekten der Anklage Schuldsprüche. Er hat sich nach Meinung des Gerichts weder der Veruntreuung noch des Betrugs schuldig gemacht. Zu Last gelegt wurden ihm aber bandenmässige Geldwäscherei und Urkundenfälschung. Dafür erhält er eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe in der Höhe von 360 Tagessätzen à 400 Franken.
Freisprüche für Kinder
Der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer wurde wegen bandenmässiger Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Davon muss er die Hälfte absitzen. Dazu kommt eine Geldstrafe von 120 Tagesätzen à 200 Franken. Für die beiden erwachsenen Kinder, die an den Vermögensgeschäften ihrer Eltern nur am Rand beteiligt waren, gab es hingegen Freisprüche.
Der Gerichtspräsident sagte in der Urteilsbegründung, dass es sich um einen komplexen Fall gehandelt habe, mit dem man sich intensiv beschäftigen musste. Er erklärte unter anderem im Detail , wieso das Bezirksgericht jeweils nicht von gewerbsmässiger, dafür aber von bandenmässiger Geldwäscherei ausgegangen sei.
Lange Freiheitsstrafen gefordert
An der Verhandlung hatte der Staatsanwalt für die Ex-Frau des Geschäftsführers eine Freiheitsstrafe von 65 Monaten sowie eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen gefordert. Es handle sich um einen aussergewöhnlich schweren Fall mit einem sehr hohen Deliktbetrag von rund 25 Mio. Franken, warf ihr der Staatsanwalt vor.
Der Anwalt der Frau sollte eine Freiheitsstrafe von 60 Monaten sowie eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen erhalten. Für den ehemaligen FlowTex-Geschäftsführer wollte die Anklage eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten, dazu ebenfalls eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen. Der Antrag für die beiden erwachsenen Kinder lautete auf je einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von je 60 Tagessätzen.
In ihren Plädoyers hatten die Verteidigungen die Argumentation der Staatsanwaltschaft stark kritisiert und für ihre Mandanten durchwegs Freisprüche gefordert.