Coronaimpfung

Nur gegen Gebühr im Kanton St.Gallen: der Eintrag ins gelbe Impfbüchlein

· Online seit 04.08.2021, 05:52 Uhr
Der Kanton St.Gallen trägt die Coronaimpfung nicht ins gelbe Impfbüchlein ein. Wer dort trotzdem einen analogen Beweis möchte, dass er oder sie geimpft ist, kann den Eintrag gegen Gebühr bei einer Apotheke oder Arztpraxis nachholen lassen. Das Problem: Immer mehr Apotheken verzichten aus juristischen Gründen ebenfalls darauf, den Eintrag vorzunehmen.
Nico Conzett
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«Das gelbe Impfbüchlein ist kein offizielles Dokument. Bei einer Reise in ein anderes Land gilt der Eintrag der Covid-Impfung im gelben Impfbüchlein nicht als Bestätigung. Dafür wurde das Covid-Zertifikat entwickelt», heisst es beim Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallens auf Anfrage von FM1Today. Gegenüber SRF argumentierte der Kanton, dass mit dem Verzicht auf den Eintrag Ressourcen gespart und somit schneller geimpft werden könne.

Ist das Impfbüchlein wirklich nutzlos?

Die Handhabung im Kanton St.Gallen wirft einige Fragen auf: Ist es nicht vorstellbar, dass gerade ältere oder wenig technikaffine Personen gerne auf einen analogen, handfesten Impfnachweis zurückgreifen möchten? Und wäre es nicht trotzdem sinnvoll, wenn sämtliche Impfungen an einem Ort dokumentiert würden? Zudem ist das Schweizer Covid-Zertifikat nur im europäischen Raum mit Sicherheit anerkannt.

Viele dieser Fragen bleiben seitens Kanton unbeantwortet. Die Ansicht ist, dass das Impfbüchlein kein offizielles Dokument und damit im Grunde nutzlos ist. «Das gelbe Impfbüchlein ist kein Dokument, welches zum Beispiel zu einem Grenzübertritt ermächtigt», heisst es.

Nachholen ist theoretisch möglich

Was, wenn man aber trotzdem einen Eintrag möchte? Theoretisch kann er in St.Gallen nachträglich vorgenommen werden – jedoch nicht vom Kanton, sondern von Apotheken und Hausarztpraxen. Dies gegen eine Gebühr, da es sich um eine zusätzliche Leistung dieser Institutionen handelt.

Das Problem: Viele Apotheken machen den Eintrag gar nicht mehr, weil sie damit juristisch belangbar würden, wie Claudia Meier-Uffer, Präsidentin des Apothekerverbands St.Gallen Appenzell, erklärt: «Zu Beginn haben wir die Einträge jeweils vorgenommen, weil wir die Leute, die in die Ferien wollten, nicht im Stich lassen wollten.» Mit der Anerkennung des Schweizer Covid-Zertifikats im europäischen Raum sei der Eintrag aber zumindest in dieser Hinsicht hinfällig geworden.

Eigentlich sei es auch nicht sinnvoll, wenn Apotheken, welche die Impfung nicht selbst verabreicht haben, den Eintrag machen: «Durch die Unterschrift auf einem offiziellen Dokument wie dem Impfbüchlein, macht man sich juristisch belangbar. Wir raten den Apotheken, den Eintrag nicht zu machen, wenn sie nicht selbst die Impfung vorgenommen haben und diese bezeugen können», so Meier-Uffer.

Nachweis im Impfbüchlein mitführen

Für Leute, die sich in einer Apotheke impfen liessen, ist der nachträgliche Eintrag kein Problem – abgesehen von der Gebühr, die gemäss Meier-Uffer meist aber lediglich fünf bis zehn Franken beträgt. Was ist jedoch mit jenen Personen, welche den Piks in den Oberarm im Impfzentrum bekommen haben?

Diese Frage bleibt ebenfalls offen. Das Gesundheitsdepartement des Kantons verweist darauf, dass der Nachweis der Impfung, den man vom Kanton erhält, bei Bedarf im Impfbüchlein mitgeführt werden könne: «Der Nachweis, den geimpfte Personen im Kanton St.Gallen in deutscher und englischer Sprache erhalten, ist die offizielle Dokumentation der Impfung durch den Kanton», so die Auskunft vom Gesundheitsdepartement.

In Zürich, Bern und Luzern läuft es anders

Der Umgang mit dem Impfeintrag im Kanton St.Gallen sorgt für einige Fragezeichen. Denn in anderen Kantonen ist der zusätzliche Eintrag ins gelbe Impfbüchlein problemlos erhaltbar – und er wird auch als sinnvoll erachtet. Der Kanton Zürich teilt gegenüber SRF beispielsweise mit: «Grundsätzlich sollte jede Impfung im Büchlein dokumentiert werden.»

Beim Kanton Bern heisst es, dass es noch keinen international anerkannten Standard für das Covid-Impfzertifikat gebe und das Impfbüchlein deshalb nach wie vor sinnvoll sei. Und auch der Kanton Luzern befürwortet den Eintrag ins Büchlein und führt diesen kostenlos durch.

veröffentlicht: 4. August 2021 05:52
aktualisiert: 4. August 2021 05:52
Quelle: FM1Today

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