Familien

Schaffhausen plant Steuerabzug für Kleinkinder

· Online seit 13.08.2020, 12:20 Uhr
Der Kanton Schaffhausen will die Eltern von Kleinkindern finanziell entlasten. Neu sollen sie für jedes Kind, das sie betreuen und welches das 5. Altersjahr noch noch nicht vollendet hat, 3000 Franken vom Reineinkommen abziehen können. Das Steuergesetz soll entsprechend geändert werden.
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Hintergrund ist das Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter. Bei der ersten Lesung wurde im Kantonsrat verlangt, dass auch Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift haben. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil er mit dem vorgesehenen Gesetz nicht vereinbar ist, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Das Anliegen an sich stiess jedoch auf Verständnis und so schlägt der Regierungsrat nun einen allgemeinen Betreuungsabzug für Kleinkinder vor. Davon würden Eltern von rund 3100 Kindern profitieren - unabhängig von der Betreuungsform. Für Kanton und Gemeinden entstünden jährliche Kosten von jeweils rund 500'000 Franken.

Der neue allgemeine Betreuungsabzug für Kleinkinder ergänzt das Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter und tritt nur mit diesem gemeinsam in Kraft.

veröffentlicht: 13. August 2020 12:20
aktualisiert: 13. August 2020 12:20
Quelle: sda

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