Spitalgesetz

Schaffhauser Spitalrat darf bis zu sieben Mitglieder haben

26.10.2020, 11:18 Uhr
· Online seit 26.10.2020, 11:15 Uhr
Bei der Besetzung des Schaffhauser Spitalrats gibt es in Zukunft mehr Flexibilität. So soll das Gremium neu aus fünf bis höchstens sieben Mitgliedern bestehen. Der Kantonsrat hat am Montag mit 44 zu 7 Stimmen eine entsprechende Änderung des Spitalgesetzes beschlossen.
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Bei der Vorbereitung einer Ersatzwahl hat sich gezeigt, dass die Regelung im Spitalgesetz über die Grösse des Spitalrates zu eng ist. Vorgeschrieben sind bislang fünf Mitglieder. «Das sind einfach zu wenig angesichts der Grösse des Unternehmens,» sagte die Präsidentin der Gesundheitskommission, Franziska Brenn (SP).

Mit einer Motion wollte die Gesundheitskommission das Spitalgesetz ändern, so dass es «mindestens fünf Mitglieder» im Spitalrat sein sollten. Der Kantonsrat änderte dies noch ab und ergänzte eine Obergrenze, so dass der Spitalrat in Zukunft «fünf bis sieben Mitglieder» hat.

Der Spitalrat wird vom Regierungsrat auf Vorschlag der Gesundheitskommission gewählt. Er soll verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens abdecken. So hat der Vorsteher des zuständigen Departementes von Amtes wegen dort einen Sitz.

Daneben sollen auch Hausärzte als wichtigste Zuweiser von Patienten vertreten sein. Weiter habe die Gesundheitskommission von Anfang an Wert darauf gelegt, dass auch Kompetenz aus dem Pflegebereich im Spitalrat vertreten sei, heisst es in der Motion.

Gegen die Änderung sprach sich Matthias Frick (AL) aus. Es brauche keine Gesetzesänderung und keine «Verwaltungsratsmandätli-Sammler».

veröffentlicht: 26. Oktober 2020 11:15
aktualisiert: 26. Oktober 2020 11:18
Quelle: sda

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