16 Jahre Haft für Küchenmesser-Mord in Melser Asylunterkunft
Der Beschuldigte hatte im Jahr 2018 in der Asylunterkunft in Mels dem damals 38-jährigen Opfer innert einer Minute mit einem Küchenmesser 29 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, an denen die Person in der folgenden Nacht durch Verbluten verstarb. Zudem wurden dem Beschuldigten weitere Delikte zur Last gelegt.
«Besonders verwerflich»
Das Kantonsgericht hat am Dienstag das Urteil des Kreisgerichts aus dem Jahr 2020 bestätigt, wie es in einer Mitteilung schreibt. Es ist ebenfalls der Ansicht, dass das Verhalten des Beschuldigten den Tatbestand des Mordes und nicht nur des Totschlags erfüllt. Der heute 37-jährige Beschuldigte gab an, unter einem Tinnitus zu leiden, an welchem sein Opfer schuld gewesen sein soll. Laut Gericht könne in rechtlicher Hinsicht nicht gesagt werden, dass der Beschuldigte deswegen unter grosser seelischer Belastung gehandelt hätte.
Als besonders verwerflich sehe das Gericht die Art der Ausführung der geplanten Tötung sowie den Beweggrund des Beschuldigten an. Die von der Vorinstanz für diese Tat sowie die weiteren Delikte ausgesprochene Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die angeordnete Landesverweisung von 15 Jahren seien ebenfalls angemessen.
Nicht nur wegen Mord verurteilt
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte den Beschuldigten im Oktober 2020 zu zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und einer Busse. Zudem wurde er für 15 Jahre des Landes verwiesen. Konkret wurde der Beschuldigte wegen Mordes, Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen rechtswidrigen Aufenthalts, mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt.
Mit Berufung beantragte der Beschuldigte damals im Hauptpunkt eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes. Ausserdem forderte er eine Reduktion seiner Freiheitsstrafe auf 6,5 Jahre und der Landesverweisung auf maximal 9 Jahre. Die Staatsanwaltschaft forderte die Abweisung der Berufung und zusätzlich mit Anschlussberufung die Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 20 Jahre.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
(mle)