Abgelaufene Produkte und Dreckwäsche: Grüsel-Beizer bekommt Busse
Die Reinigung ungenügend, Abfälle nicht fachgerecht zwischengelagert, Schmutzwäsche in der Küche oder abgelaufenes Essen: Das und vieles mehr steht auf einem Strafbefehl, den der 53-jährige Pächter per Post erhielt. In den letzten zwei Jahren schaute das Lebensmittelinspektorat fünf Mal im St.Galler Restaurant vorbei, alle Mängel wurden fein säuberlich notiert.
In einer Verfügung listete das Amt auf, was der Pächter zu tun hat. Die Kontrolleure wiesen ihn darauf hin, dass er sich bei Nichtbefolgen des Ungehorsams gegen amtliche Verfügung strafbar mache. Wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt, ignorierte der Koch diese grösstenteils. Der 53-Jährige muss nun eine Busse von 1200 Franken bezahlen. Dazu kommen Polizeikosten und Gebühren von 550 Franken. Gegenüber dem Tagblatt sagt der Beizer, dass er zu seinen Fehler stehe und mittlerweile alles in Ordnung gebracht habe.
Wegen all dieser Vergehen wurde der 53-Jährige der mehrfachen Übertretung des Bundesgesetzes über die Lebensmittel und die Gebrauchsgegenstände sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
(red.)