Bundesanwaltschaft

Angestellter soll sich mit Vorsorgegeldern des Kantons St.Gallen bereichert haben

· Online seit 27.07.2022, 11:23 Uhr
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen ehemaligen Angestellten des St.Galler Finanzdepartements und der St.Galler Pensionskasse erhoben. Er soll sich durch Aktienhandel mit dem Vorsorgevermögen privat bereichert haben.
Anzeige

Der Angeklagte war von 2003 bis 2014 für das Finanzdepartement des Kantons St.Gallen und von 2014 bis 2018 für die St.Galler Pensionskasse tätig. In beiden Funktionen war der Schweizer für die Vorsorgegelder der zweiten Säule der Angestellten des Kantons zuständig.

Dabei soll er sich durch Aktienhandel illegal bereichert haben. Seine Masche: Er stimmte seine privaten Transaktionen auf den geschäftlichen Aktienhandel ab. Indem er beispielsweise wenige Tage vor dem Handel mit dem Fonds des Kantons mit seinem privaten Kapital Aktien kaufte, konnte er anschliessend durch den geänderten Kurs profitieren.

Seine Aktien verkaufte er danach für einen höheren Wert wieder und schmälerte so auch den Wert des Vorsorgefonds. Durch den so abgestimmten Handel soll er private Gewinne in der Höhe von 3,116 Millionen Franken erwirtschaftet haben. Das Geld deklarierte er weder dem Arbeitgeber noch den Steuerbehörden.

Mehrere Anklagepunkte

Durch Barbezüge erschwerte er zusätzlich die Beschlagnahmung durch die Strafverfolgungsbehörden.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann mehrfache ungetreue Amtsführung, mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung, mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz über die AHV, einen schweren Fall von Ausnützen von Insiderinformationen und mehrfache Geldwäscherei vor.

Ist «Frontrunning» Insiderhandel?

Dass der Fall überhaupt bei der Bundesanwaltschaft landete, ist ein Novum. Die Finanzmarktaufsicht zeigte den Mann im Dezember 2017 beim Untersuchungsamt des Kantons St.Gallen an. Damit kein Anschein von Vetterliwirtschaft aufkommen konnte, wurde der Fall an den Kanton Zürich weitergeleitet. Dort wurde das Verfahren im April 2018 offiziell eröffnet.

Im Verlauf der Untersuchung zeigte sich, dass das Verfahren dazu geeignet ist, eine erstmalige Rechtsprechung in Bezug auf die Frage zu erwirken, ob dieses sogenannte «Frontrunning» als Insiderhandel zu bewerten ist. Insiderhandel untersteht zwingend dem Bundesgericht, so übernahm die Bundesanwaltschaft im April 2020 das Verfahren. Um eine weitere Verzögerung zu vermeiden, betreuen weiterhin die beiden früheren Staatsanwälte aus Zürich im Auftrag der Bundesanwaltschaft das Verfahren.

(red.)

veröffentlicht: 27. Juli 2022 11:23
aktualisiert: 27. Juli 2022 11:23
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige