Coronavirus - Schweiz

Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten Maskenpauschale

· Online seit 27.08.2020, 10:55 Uhr
Für Menschen mit wenig Geld ist der Kauf von Gesichtsmasken eine zusätzliche finanzielle Belastung. Die St. Galler Regierung kommt den Betroffenen entgegen. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) können ab dem 1. September 2020 eine Maskenpauschale von 30 Franken je Kalenderjahr beantragen.
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Seit Anfang Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Damit EL-Beziehende wie die übrige Bevölkerung die Vorgaben des Bundes einhalten und zum Gesundheitsschutz aller beitragen können, hat die Regierung eine Maskenpauschale von 30 Franken je Kalenderjahr beschlossen, wie es in der Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Donnerstag heisst.

Die Vergütung der Maskenpauschale orientiert sich an der Praxis des Kantons Zürich sowie an der Empfehlung der St.Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) für Beziehende von Sozialhilfe. Die KOS empfiehlt den Gemeinden, die Kosten für Masken über die situationsbedingten Leistungen zu vergüten oder Masken direkt den Sozialhilfebeziehenden abzugeben.

Diese neue Regelung ersetzt eine im Juli umgesetzte Übergangslösung, wonach EL-Beziehende die Kosten für Masken dann vergütet erhielten, wenn der ausgewiesene Bedarf im Zusammenhang mit einer Fahrt zum Arzt oder zur Arbeit stand. Die Gesamtkosten für die Maskenpauschale schätzt die Regierung auf rund 270'000 Franken.

veröffentlicht: 27. August 2020 10:55
aktualisiert: 27. August 2020 10:55
Quelle: sda

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