Ostschweiz
St. Gallen

Dürfen Privatparkplatzbesitzer Bussen verteilen?

St.Gallen

Dürfen Privatparkplatzbesitzer Bussen verteilen?

17.01.2020, 10:53 Uhr
· Online seit 17.01.2020, 09:21 Uhr
Weil ein Mann sein Auto auf einen privaten Parkplatz gestellt hat, muss er eine Umtriebsentschädigung bezahlen. Der Post in einer lokalen Facebook-Gruppe wirft viele Fragen auf: Darf ein Privater Geld verlangen und muss man zahlen?
Anzeige

«Wir bitten Sie, diesen Umschlag mit der Umtriebsentschädigung von 30 Franken direkt an die Parkplatz Verwaltung zu senden...», heisst es auf einem Zettel, der ein Facebook-User der Gruppe «Du bisch vo Wil wenn...» erhalten hat. 

Der Parkplatzbesitzer verlangt eine Umtriebsentschädigung von 30 Franken, weil der Mann die Parkzeit überschritten hat. Die Frage, die dabei aufkommt: Darf der Parkplatzbesitzer dafür Geld verlangen? Ja, er darf tatsächlich. «Wer Privatgrundstückbesitzer ist und ein richterlich verfügtes Parkverbot hat, darf tatsächlich eine private Parkplatzbewirtschaftung führen und dort auch Umtriebsentschädigungen verlangen», sagt Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, gegenüber FM1Today. 

«Eine Busse kann nur der Staat austeilen»

Im Kanton St.Gallen gibt es zahlreiche richterlich verfügte Parkverbote oder Parkplätze, die privat bewirtschaftet sind. Jeder Parkplatzbetreiber hat es selbst in der Hand, ob er eine Entschädigung verlangen will oder nicht. Bussen können sie allerdings nicht verteilen. «Eine Busse kann nur der Staat austeilen», so Schneider.

Privatparkplatzbesitzer kann Anzeige machen

Eine Umtriebsentschädigung ist meist etwas günstiger als die effektive Busse und ist, wenn jemand widerrechtlich parkiert, als eine Entschädigung für den Parkplatzbesitzer gedacht. «Wenn sie nicht bezahlt wird, kann der Bewirtschafter dies bei der Polizei oder Gemeinde zur Anzeige bringen», sagt Schneider. 

Einen Parkplatz mit einem richterlich verfügten Parkverbot erkennt man an der Tafel: «Das sind nicht einfach irgendwelche private Verbotstafeln aus einem Baumarkt. Auf der Tafel steht, dass das Parkverbot nach Zivilprozessordnung verfügt worden ist und es steht auch eine Strafandrohung drauf», sagt Schneider. 

veröffentlicht: 17. Januar 2020 09:21
aktualisiert: 17. Januar 2020 10:53
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige