St.Gallen

Entscheid zur Spitalstrategie kommt vor das Bundesgericht

· Online seit 19.05.2020, 08:04 Uhr
Das St.Galler Verwaltungsgericht tritt nicht auf zwei Beschwerden gegen die Spitalstrategie der Regierung ein. Nun zieht der Beschwerdeführer die Entscheide vor das Bundesgericht.
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«Angesichts der offenkundigen Mängel der beiden Entscheide des Verwaltungsgerichts werde ich die Entscheide beim Bundesgericht anfechten», schreibt der frühere Kantonsrat Werner Ritter in einer Mitteilung. «Mit allergrösstem Erstaunen musste ich feststellen, dass das Verwaltungsgericht beinahe ein Jahr benötigte, um festzustellen, dass es ‹offensichtlich nicht zuständig› ist. Trotz dieser langen Denkpause stellte es sich bereits bei einer ersten Sichtung der Entscheide heraus, dass sie gravierende Mängel aufweisen.»

Den Präsidalentscheid vom 13. Mai begründete das Verwaltungsgericht am Montag damit, dass es für diese Beschwerden nicht zuständig sei, hiess es in einer Mitteilung des Gerichts. Mit den Beschwerden wollten Werner Ritter und weitere Personen eine Korrektur der Spitalstrategie erzwingen. Die vom Stimmvolk Ende 2014 beschlossenen Spitalbauprojekte sollten weitergeführt und die Regierung zur Überarbeitung der Spitalstrategie verpflichtet werden.

Volk hat 805 Millionen Franken gesprochen

Das St.Galler Volk hatte am 30. November 2014 Kredite von insgesamt 805 Millionen Franken für Spitalbauten in St.Gallen, Grabs, Altstätten, Uznach und Wattwil gutgeheissen. Im Mai 2018 legten die Spitalverbunde ein Konzept vor, welches nur noch die vier Spitalstandorte in St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil vorsieht.

«Denkpause» für Spitalbauten

Die übrigen fünf Regionalspitäler in Altstätten, Wattwil, Flawil, Rorschach und Walenstadt sollen zu ambulanten Gesundheitszentren werden. Die Regierung beschloss im August 2018 eine «Denkpause» für die Umsetzung der Bauprojekte in Altstätten und Wattwil.

Die Beschwerdeführer sahen darin eine Missachtung des Willens der Stimmberechtigten, die den Spitalbauprojekten zugestimmt hatten. Zudem sei die Botschaft der Regierung zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie in wesentlichen Teilen unwahr und unvollständig.

Dazu äusserte sich das Verwaltungsgericht nicht. Es sei nicht zuständig für die Überprüfung von Beschlüssen, «die nicht ein konkretes Rechtsverhältnis mit einzelnen Betroffenen zum Gegenstand haben», schreibt das Gericht. Die Beschwerdeführer können diesen Nichteintretens-Entscheid innert 30 Tagen beim Bundesgericht anfechten.

(red.)

veröffentlicht: 19. Mai 2020 08:04
aktualisiert: 19. Mai 2020 08:04
Quelle: FM1Today

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