Lichtensteig

Freispruch für Töfffahrer nach tödlichem Unfall von Kumpel

· Online seit 31.10.2022, 19:36 Uhr
Das Kreisgericht Lichtensteig hat am Montag einen 58-jährigen Mann vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung und der groben Verletzung der Verkehrsregeln freigesprochen. Er wird für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verfahren entschädigt.
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Für das Gericht fehlte die Basis für eine Verurteilung. Aufgrund der vorhandenen Aussagen eines Augenzeugen und des Beschuldigten, könne nicht gesagt werden, was wirklich geschehen sei. Es sei unklar für das Gericht, wie der Unfall zustande gekommen sei. Es bestünden erhebliche Zweifel daran, dass er sich so abgespielt habe, wie von der Anklage geschildert.

Töff am Unfalltag zum ersten Mal gesehen

Auch in Bezug auf die vorgeworfene massive Tempoüberschreitung am fraglichen Tag gebe es Unklarheiten. Die Angaben im Bordcomputer sei nicht vereinbar mit den Strecken und Tempi, die von Zeugen und dem Beschuldigten angegeben worden seien. Letzterer hatte den schweren Töff an jenem Unfalltag zum ersten Mal gefahren.

Gericht folgt der Verteidigung

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Argumenten der Verteidigung. Diese hatte Freisprüche verlangt. Ihr Mandant habe den Kollegen keineswegs zu riskantem Fahren oder gar einem Rennen veranlasst. Er sei in angepasstem Tempo vorausgefahren, der andere zu schnell hinterher.

Er habe keinerlei Einfluss gehabt auf die Fahrweise des anderen. Den Unfall habe er im Rückspiegeln mitansehen müssen. Zudem sei er nicht zu schnell gefahren.

Die Staatsanwältin hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe durch seinen Fahrstil den unerfahrenen Kollegen zu hochriskantem Fahren animiert. Als Folge sei es zum Unfall gekommen. Der Beschuldigten sei der eventualvorsätzlichen Tötung, allenfalls fahrlässigen Tötung, schuldig zu sprechen. Wegen massiv übersetzter Geschwindigkeit komme grobe Verletzung von Verkehrsregeln dazu.

Sie forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie zehn Jahre Landesverweisung. Der Italiener lebt ohnehin in Italien und befand sich nur zu Besuch in der Schweiz.

Der Beschuldigte nahm in sichtlicher Erleichterung vom Urteil Kenntnis. Er hatte in der Befragung wies jede Schuld von sich gewiesen. Er habe die anderen vor der Abfahrt noch gewarnt: Weil das Wetter kalt sei und Laub auf der Strasse liege, sei vorsichtiges Fahren nötig, habe er ihnen gesagt.

In Doppelkurve zu Tode gestürzt

Zu dem Unfall war es am 27. September 2020 gekommen. Der erfahrene Töfffahrer war mit drei Neulenkern unterwegs, denen er in den Wochen zuvor das Fahren schwerer Maschinen nahegebracht hatte.

Das spätere Unfallopfer, ein 42-jähriger Mann, hatte die Fahrerlaubnis für solche Motorräder erst einige Wochen vor der Fahrt erhalten. In einer zu schnell angefahrenen Doppelkurve stürzte er nach einem Bremsmanöver, wurde weggeschleudert und erlitt tödliche Verletzungen.

(sda)

veröffentlicht: 31. Oktober 2022 19:36
aktualisiert: 31. Oktober 2022 19:36
Quelle: sda

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