Freund von Ex-Frau fast getötet: Gericht reduziert Strafe
Das St.Galler Kantonsgericht stufte die Tat als versuchte vorsätzliche Tötung ein und nicht mehr als Mordversuch wie die Vorinstanz, das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Entsprechend reduzierte es das Strafmass gegen den 38-jährigen Libanesen um dreieinhalb Jahre.
«Er stach ohne Worte auf ihn ein»
Es war im November 2015, als der Libanese den neuen Freund seiner Ex-Frau vor einem Haus in Grabs abstach. «Er kam um die Ecke geschossen und stach ohne Worte auf meinen Partner ein», sagte die Frau, um die sich alles drehte, damals zu FM1Today. Sie war während vier Jahren mit dem Täter verheiratet. Sprach nach der Tat aber von einer schwierigen Partnerschaft. Ihr Mann sei drogenabhängig und sehr aggressiv gewesen, habe sie geschlagen, Geld gefälscht und Einbrüche begangen. Nach der Trennung habe er die Frau und das spätere Opfer immer wieder bedroht.
Lange Liste von Vorwürfen
Neben dem Tötungsversuch wirft das Kantonsgericht dem libanesischen Staatsangehörigen eine lange Liste mit 23 weiteren Straftaten vor, darunter Geldfälschung. In der Hauptsache wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er sei mit einem Taschenmesser auf den neuen Partner seiner getrennt von ihm lebenden Frau losgegangen.
Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen am Bauch und dem Brustkorb und musste notoperiert werden. Der Libanese behauptete in der Verhandlung vom vergangenen Mittwoch, er sei zuerst vom Opfer angegriffen worden. Sein Verteidiger machte Notwehr geltend und forderte eine Reduktion der Strafe auf drei Jahre und einen Monat.
Banknoten gefälscht
Zum Vorwurf, Banknoten gefälscht und in Umlauf gebracht zu haben, sagte der Beschuldigte, er habe keine Noten gefälscht, sondern sie lediglich kopiert. Das Kantonsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es sprach den Mann weiter der Brandstiftung, Drohung, Nötigung, des Diebstahls und weiterer Tatbestände schuldig.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hatte den Libanesen Mitte 2018 wegen versuchten Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt. Es war davon ausgegangen, dass der Mann die Messerattacke geplant und dann gezielt ausgeführt habe.
(sda/red.)