Das «Tagblatt» berichtet in seiner Ausgabe vom Sonntag von einer Regelung, die zu Kontroversen geführt hat: Obwohl zahlreiche Familien in einer Überbauung im St.Galler Haggen-Quartier wohnen, darf auf der zugehörigen Wiese an Sonntagen nicht Fussball gespielt werden.
Zwischen den Gebäuden der Überbauung Boppartshof befindet sich eine Wiese mitsamt einem Spielplatz. Kinder können dort Tischtennis spielen oder auf Gerüste klettern. Doch an Sonntagen ist ihnen das Fussballspielen verboten. Die Verwaltung hat alle Bewohner in einem Schreiben auf diese Verordnung hingewiesen. Durchgesetzt worden ist sie durch die Bitten mehrerer Anwohner. Diese würden sich am Lärm des Tschuttens stören.
«Lebendiges Quartier»
Eigentümerin der Überbauung ist die Pensionskasse des Kantons St.Gallen. Dessen Leiter Philipp Zünd hat laut Nachfrage des «Tagblatt» auf die Hausordnung verwiesen, welche Fussballspielen an Sonntagen untersagt. Die Überbauung mit rund 120 Wohnungen sei für ein möglichst durchmischtes Wohnen konzipiert. «Das macht ein lebendiges Quartier aus», sagte Zünd gegenüber dem «Tagblatt». «Genau das wollten wir hier erschaffen – und das haben wir erreicht.»
Auch in einem Familienquartier müsse Rücksicht auf alle Bewohner genommen werden, erklärte Zünd. Allgemeines Spielen sei erlaubt, Fussballspielen habe «jedoch oft eine andere Dimension». Zudem bestünde nur wenige Gehminuten entfernt ein Fussballplatz beim Schulhaus Boppartshof, der auch Sonntags genutzt werden könne.
Toleranzgrenze gesetzt
Wie das «Tagblatt» weiter herausgefunden hat, ist ein solches Fussballverbot eine Ermessensfrage. Von Fall zu Fall müsse abgewägt werden, ob Einschränkungen verhältnismässig sind oder nicht. Als Mieter müsse man gewisse Emissionen in Kauf nehmen, sagte der Geschäftsführer des Mieterinnen- und Mieterverbands Ostschweiz, Hogo Wehrli, gegenüber der Zeitung. «Der Aussenraum ist zum Leben da.» Die Grenze des Tolerierbaren zu bestimmen, sei eine Gratwanderung. Im Fall des Fussballverbots an Sonntagen sei die Verwaltung nicht zu weit gegangen.