Ostschweiz
St. Gallen

Frauen ausgenützt - Wirt fordert mildere Strafe

Vor Gericht

Gossauer Wirt soll Angestellte zum Sex gezwungen haben

· Online seit 14.01.2020, 20:14 Uhr
Ein Gossauer Restaurantbesitzer soll mehrere Jahre lang Frauen aus Osteuropa illegal beschäftigt und sie finanziell und sexuell ausgebeutet haben. Gegen seine Verurteilung durch das Kreisgericht St.Gallen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wehrt er sich jetzt vor Kantonsgericht.
Anzeige

Das Kantonsgericht begann die Berufungsverhandlung am Dienstag mit der Befragung des 68-jährigen Beschuldigten und zweier Klägerinnen. Wie bereits vor erster Instanz bestritt der Mann die Vorwürfe. Er verlangte Freisprüche in mehreren Anklagepunkten und eine Milderung des Strafmasses auf sechs Monate.

Der griechische Staatsangehörige soll in den Jahren 2013 bis 2017 rund ein Dutzend Frauen aus Osteuropa in seinem Lokal als billige Arbeitskräfte zu Niedriglöhnen beschäftigt haben - ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Er habe die wirtschaftliche Notlage der Frauen und ihre Abhängigkeit ausgenützt, wurde ihm vorgeworfen.

Der Mann habe sich aggressiv verhalten, die Frauen psychisch unter Druck gesetzt, ihnen mit Rauswurf gedroht und Lohn zurückbehalten. Drei der Opfer warfen ihm zudem vor, er habe sie regelmässig zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Vorinstanz von Schuld überzeugt

Das Kreisgericht St.Gallen sprach den Wirt vor einem Jahr schuldig, im Wesentlichen wegen verschiedenen Sexualdelikten zum Nachteil von drei Frauen. Auch für Arbeitsausbeutung, Verstösse gegen das Ausländerrecht und Betreibungsdelikte wurde er schuldig erklärt.

Mit einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren bestrafte ihn das Kreisgericht weit härter, als es die Staatsanwaltschaft mit 4,5 Jahren gefordert hatte. Zum weit höheren Strafmass kam es, weil das Kreisgericht den Sachverhalt anders beurteilte.

Der Beschuldigte ging in Berufung. Vor dem Kantonsgericht verlangte er nun Freisprüche von den Vorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung, der Ausnützung der Notlage zweier Frauen sowie die Abweisung der meisten Zivilklagen. Der Verteidiger beantragte eine Strafe von sechs Monaten.

In Sicherheitshaft

Zudem forderte er eine Entschädigung für die Überhaft. Der Restaurantbesitzer war nach dem mündlich eröffneten Urteil der Vorinstanz wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft gesetzt worden und befindet sich seither in einer Haftanstalt.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und beantragte zusätzliche Schuldsprüche wegen Wuchers und Menschenhandels sowie eine Landesverweisung von fünf Jahren. Die Privatklägerinnen beantragen über ihre Rechtsvertreterinnen die Abweisung der Berufung.

Vor Kantonsgericht bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe. Vielmehr sei er ausgenutzt worden. Sein einziger Fehler sei gewesen, dass er die Frauen ohne Bewilligung in seinem Restaurant habe arbeiten lassen. Die sexuellen Kontakte mit den Frauen seien einvernehmlich gewesen.

Opfer fühlen sich ausgenützt

Die Opfer schilderten die Geschehnisse ganz anders als der Beschuldigte. Über viele Wochen habe er praktisch jede Nacht Sex von ihr erzwungen, erzählte eine der Frauen. Sie habe sich dabei schrecklich und verloren gefühlt. Sie habe fast Tag und Nacht für ihn gearbeitet.

Die Privatklägerinnen berichteten von schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen in ihrer Heimat. Der Lohn reiche kaum zum Überleben. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb sie sich in der Schweiz eine Arbeit erhofft hätten. Der Beschuldigte habe ihnen einen Job versprochen.

Nach den Befragungen unterbrach das Kantonsgericht die Verhandlung. Die Parteivorträge und die Urteilsberatung finden nächste Woche statt.

veröffentlicht: 14. Januar 2020 20:14
aktualisiert: 14. Januar 2020 20:14
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige