Denkmalschutz

Heimatschutz kritisiert St.Galler Kantonsrat

· Online seit 15.06.2022, 18:21 Uhr
Der Heimatschutz will zusammen mit anderen Verbänden einen Entscheid des St.Galler Kantonsrats vom Mittwoch durch das Bundesgericht überprüfen lassen. Es geht um Kompetenzverschiebungen beim Denkmalschutz.
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Wenn es beim Entscheid des Kantonsrats bleibe, würden die Verbände vom Bundesgericht prüfen lassen, «ob damit nicht die Bestimmungen des Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie die Vorschriften der Granada Konvention zum Schutz von Denkmälern verletzt werden», heisst es in einem vom Heimatschutz St.Gallen/Appenzell Innerrhoden am Mittwochabend versandten Communiqué.

Die Kritik richtet sich gegen den Beschluss des Kantonsrats vom Mittwochnachmittag, der eine Kompetenzverschiebung beim Denkmalschutz zur Folge hat. Künftig wäre es an den Gemeinden - und nicht mehr wie bisher am Kanton - Änderungen an Objekten oder Baudenkmälern zu bewilligen, die unter kantonalem oder nationalem Schutz stehen. Der Entscheid ist noch nicht definitiv. Die zweite Lesung sowie die Schlussabstimmung finden erst in der Septembersession statt.

Die Verbände hätten schon vor Monaten anhand zahlreicher Beispiele auf die Realität hingewiesen, schreibt der Heimatschutz. Diese zeige, dass oft das nötige Fachwissen fehle und in Gemeinden gegen den Willen der Denkmalpflege kommunal geschützte Bauten verändert oder abgebrochen würden.

veröffentlicht: 15. Juni 2022 18:21
aktualisiert: 15. Juni 2022 18:21
Quelle: sda

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