«Ich will ein paar Polizisten töten»

· Online seit 26.10.2017, 19:03 Uhr
Er wolle so viele Polizisten umbringen, bis er selbst erschossen wird: Damit hat ein 60-jähriger Mann gedroht und wurde heute vom St.Galler Kreisgericht verurteilt. Ihm wurde eine bedingte Geldstrafe auferlegt.
Lara Abderhalden
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«Manchmal geht es um zwei, drei Sätze, die besser unausgesprochen geblieben wären», fasst die Staatsanwältin vor dem Kreisgericht St.Gallen den Auslöser des Falls in ihrem Plädoyer zusammen. Bei den Sätzen handelt es sich um Worte, die ein 60-jähriger Mann zu seiner Frau und seinem Sohn am Telefon äusserte. Er verlangte von den beiden die Polizei zu rufen, da er seinen letzten Kampf ausfechten wolle. Dabei werde er ein paar Polizisten umbringen, bis er erschossen wird. Zuvor war er in den Keller gegangen und hatte aus einer Luke drei Schüsse in die Erde abgegeben.

Mann stand unter Drogen

Bei diesen Äusserungen sowie bei der Schussabgabe im Mai 2017 war der 60-Jährige unter Drogen. Er hatte Heroin und Methadon konsumiert und Alkohol getrunken. Weil er Kopfweh bekam, nahm er ausserdem eine Tablette, bei der es sich um Psychopharmaka handelte, wie sich später herausstellte.

«Es hat mich völlig zugedeckt», sagte der Angeklagte vor Gericht, laut der Nachrichtenagentur sda. Deshalb könne er sich auch nicht mehr an die Geschehnisse erinnern, die dazu führten, dass seine Angehörigen so grosse Angst bekamen, dass sie die Polizei verständigten.

Er wurde widerstandslos verhaftet

Beim Angeklagten handelt es sich um einen Waffensammler. Auch in seiner Freizeit drehe sich alles um Waffen. Er putzte und pflegte die Gewehre, erklärte er vor Gericht. In einem Anklagepunkt wurde dem Mann einen unsorgfältigen Umgang mit Waffen vorgeworfen, da sie überall im Haus herumgelegen hätten.

Für die Angehörigen ging der Vorfall mit den Drohungen glimpflich aus. Der Sohn verständigte die Polizei und sein Vater konnte widerstandslos an einer Bushaltestelle verhaftet werden. Er war unbewaffnet, hatte jedoch zuvor eine geladene Pistole bei einem Freund deponiert.

Busse und Bewährungshelfer

Die Staatsanwältin forderte unter anderem wegen Nötigung sowie wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten, die für eine stationäre Suchttherapie aufzuschieben sei. Der Verteidiger verlangte für die Hauptpunkte Freisprüche. Der Mann habe sich an diesem Abend nicht mehr unter Kontrolle gehabt.

Das Gericht entschied anders. Es verurteilte den Mann zu einer auf drei Jahre ausgesetzte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken. Vom Vorwurf der versuchten Gewalt gegen Beamte wurde er freigesprochen. Die Verbindung zu einer wirklichen Straftat sei zu weit weg, begründete der vorsitzende Richter.

Nebst der Geldbusse wird der Mann während der Probezeit einem Bewährungshelfer zugeteilt. Er muss sich psychiatrisch behandeln lassen und darf weder Betäubungsmittel noch Alkohol konsumieren und muss dies mit Kontrollen belegen. Ausserdem darf er keine Waffen besitzen oder erwerben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 26. Oktober 2017 19:03
aktualisiert: 26. Oktober 2017 19:03
Quelle: abl/SDA

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