Rorschach

Irrfahrt im Drogenrausch: Vorarlberger wird ausgewiesen

· Online seit 24.02.2020, 15:11 Uhr
Unter Kokain verprügelte ein Vorarlberger einen Taxifahrer und fuhr mit seiner Familie auf eine Irrfahrt durch Rorschach. Das Ehepaar musste sich vor Gericht verantworten. Nun ist das Urteil bekannt.
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Die Horrorfahrt geschah im Sommer 2018. Ein östereichisches Ehepaar konsumierte während einer Woche umfangreich Kokain. Aus Angst vor Geistern sind sie schliesslich in einer Nacht mit ihrer Tochter aus der Wohnung «geflüchtet».

Die beiden hielten ein Taxi an. Der damals 38-jährige Ehemann schlug den Taxifahrer zusammen, klaute das Auto und fuhr es zu Schrott. Seine damals 34-jährige Frau und die zehnjährige Tochter sassen ebenfalls im Auto. Die Tochter war nicht angeschnallt und brach sich während eines Aufpralls den Unterarm.

Vater wird ausgewiesen

Anfang Februar musste sich das Ehepaar vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Dieses verweist den Ehemann für fünf Jahre des Landes und verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie zu einer Busse von 1200 Franken, schreibt das Tagblatt.

Ausserdem wird er verpflichtet, der Tochter seiner Frau eine Genugtuung von 3000 Franken zu bezahlen. Dem Taxifahrer muss er 994 Franken Schadenersatz und eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen.

Fahrt ohne Führerausweis

Der Beschuldigte hatte zur Tatzeit grosse Mengen Kokain konsumiert wird somit vom Gericht der Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit schuldig gesprochen. Diese umfasst unter anderem versuchte Nötigung, versuchte schwere Körperverletzung, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, Fahren ohne Berechtigung, grobe Verletzung von Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Hausfriedensbruch und mehrfache Sachbeschädigung.

Ausserdem wird er der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der schweren Widerhandlung und mehrfachen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen.

Mutter und Tochter dürfen bleiben

Die Beschuldigte wird ebenfalls aufgrund ihres Drogenkonsums der Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit schuldig gesprochen: Sie muss sich für das Entwenden eines Fahrzeugs, fahrlässige einfache Körperverletzung und Hausfriedensbruch verantworten. Weiter habe sie die Fürsorge- oder Erziehungspflicht verletzt, und wird der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.

Sie muss eine Busse von 600 Franken zahlen, regelmässig die Unterstützung der Suchtberatung in Anspruch nehmen und wird zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken schuldig gesprochen. Ebenfalls muss sie ihrer Tochter eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen. Mutter und Tochter dürfen weiterhin in der Schweiz wohnen.

(red.)

 

veröffentlicht: 24. Februar 2020 15:11
aktualisiert: 24. Februar 2020 15:11
Quelle: FM1Today

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