Die Front- und Seitenscheiben müssen von Eis und Schnee befreit sein. Das müsste jede Autofahrerin und jeder Autofahrer wissen. Doch kaum wird es wieder kälter, muss die Polizei eingreifen.
Die Kantonspolizei St.Gallen hat bei Kontrollen in Kaltbrunn, Gams, Sargans, Grabs und Uznach fünf Autofahrer, eine Autofahrerin und einen Lieferwagenfahren wegen vereister Scheiben anhalten müssen. Alle werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Polizei erinnert daran, dass nebst den Front- und Seitenscheiben auch die Rückspiegel, die Lichter, Blinker und Kontrollschilder von Schnee und Eis befreit werden müssen. Das gilt auch für die Motorhaube und das Dach. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden.
(Kapo SG/red.)