Kanton St.Gallen bewilligt Abschuss eines Wolfes
Auf einer der beiden Alpen, die durch Herdenschutzhunde geschützt ist, rissen die Wölfe zehn Schafe. Damit sind gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung die Kriterien für einen Wolfsabschuss erfüllt. Die Schäden wurden durch zwei Wölfe verursacht, die bereits in den Vorjahren in diesem Gebiet unterwegs waren, schreibt die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen.
Abschuss genehmigt
Es handelt sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier. Weil eines der beiden Tiere ein Wolfsweibchen war, musste vor der Abschussfreigabe die Prüfung einer Rudelbildung vorgenommen werden. Das Wolfsmonitoring im Gebiet ergab keine Nachweise von Jungwölfen. Um weitere Schäden zu verhindern, verfügt der Kanton nun deshalb den Abschuss eines Einzelwolfs.
Innerhalb von 60 Tagen
Für das Alpengebiet sei es eine Erleichterung, sagt der Präsident der Ortsgemeinde Flums-Kleinberg, Patrick Mannhart, gegenüber TVO: «Wir hoffen, dass der Wolf geschossen wird. So hätten unsere Bauern wieder Sicherheit auf den Heimbetrieben.» Das letzte Mal wurde im Kanton St.Gallen im Jahr 2017 ein Wolf zum Abschuss freigegeben. Dieser wurde damals aber nicht erwischt.
Ab sofort gilt die Abschussbewilligung für eine Dauer von 60 Tagen, um eines der beiden Tiere zu erlegen. Wird einer der Wölfe nach dieser Frist nicht geschossen, müsse man wieder bei Null anfangen, sagt Dominik Thiel, Leiter für Natur, Jagd und Fischerei St.Gallen. «Die zehn Schafe, die gerissen worden sind, sind dann in dieser Situation verfallen und man müsste von vorne beginnen.»
(red.)