Missbrauch: St.Galler Bischof zeigt Priester an
Das Bistum St.Gallen zeigt sich zutiefst betroffen. Der Priester (78) soll sich den Jahren 1987 bis 1996 an einem Minderjährigen sexuell vergangen haben. Das Opfer war zum Zeitpunkt der ersten Taten erst 13 Jahre alt. Der St.Galler Bischof Markus Büchel wurde vom Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im April 2019 informiert. Er hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, obwohl die Tat verjährt ist und nicht mehr vor Gericht gebracht werden kann.
Priester half in Goldach aus
Der Priester hat die Übergriffe gegen den heute 46-Jährigen zugegeben. Weitere Opfer haben sich nicht gemeldet. «Er bereut sein Handeln zutiefst», heisst es beim Bistum. Bekannt wurde der Fall, weil sich das Opfer vor Ostern selbst beim Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im Bistum St.Gallen gemeldet hat, bestätigt Kanzler Claudius Luterbacher. «Bischof Markus Büchel hat darauf sofort Anzeige bei der St.Galler Staatsanwaltschaft erstattet. Er sprach ausserdem ein Verbot für den Priester aus, weiterhin seelsorgerisch tätig zu sein.» Der pensionierte Priester half noch regelmässig in Goldach aus.
Kirchenrechtliches Verfahren in Rom
Ob der Fall gerichtlich noch verfolgt werden kann ist unklar, denn die Tat ist bereits verjährt. Dies liege nun an der St.Galler Strafbehörde und sei nicht die Aufgabe der Kirche, sagt Kanzler Claudius Luterbacher. «Bischof Markus Büchel hat aber auch Anzeige in Rom erstattet, denn die Tat stellt auch nach kirchlichem Recht eine Straftat dar.» Es werde zum Beispiel geprüft, wie man auf Dauer mit dem straffälligem Priester umgeht. «Es wird begutachtet, ob dieser Mann weiterhin Priester sein kann und welche Sanktionen ergriffen werden. Für uns ist aber klar, dass er beim Bistum St.Gallen sicher nicht mehr angestellt wird.»
«Tief betroffen über Missbrauch»
Markus Büchel hat in den vergangen Wochen persönlich mit dem Mann gesprochen. «Der Bischof ist tief betroffen über den Missbrauch. Er hat das Opfer als Vertreter der Kirche um Verzeihung gebeten», sagt Claudius Luterbacher. Dies sei zwar ein wichtiger Schritt, trotzdem könne man das Leid nicht mehr rückgängig machen. «Es macht uns sehr traurig, dass so etwas im kirchlichen Rahmen vorkommen konnte. Wir können nur um Entschuldigung bitten und alles dran setzen, dass so etwas nicht mehr geschieht.»
Zusammenarbeit mit Gremium zeigt Wirkung
Das Opfer wird zurzeit vom Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe betreut und begleitet. «Dieses versucht Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das Opfer heute mit der Situation umgehen kann», sagt Claudius Luterbacher. Allgemein sei die Zusammenarbeit mit dem Gremium wichtig und wirkungsvoll. So nahmen dieses Jahr zum Beispiel alle Mitarbeiter des Bistums St.Gallen an einem zweitägigen Workshop teil, in dem es um heikle Themen wie sexuelle Übergriffe ging. «Das Thema ist heute zum Glück viel präsenter und die Sensibilität grösser», sagt Luterbacher.
Kirche ist offener
Erfahrungsgemäss sei es für Opfer sehr schwer, über das Geschehene zu sprechen. Dass der heute 46-jährige Mann nach Jahrzehnten sein Schweigen gebrochen habe, sei auch ein «Erfolg» des offeneren Umgangs mit dem Thema in der Kirche, sagt Bischof Markus Büchel gegenüber der Nachrichtenagentur sda. «Die Aufarbeitung zeigt, dass man heute in der Kirche viel offener ist und auf die Opfer zugegangen ist.»
Opfer erhält Genugtuung
Im aktuellen Falls wird laut Büchel eine Genugtuung im vorgesehenen Maximalbetrag von 20'000 Franken gesprochen. «Natürlich kann man so eine Tat mit Geld nicht ungeschehen machen.» Hilfreich sei auch, dass der Täter zu seinen Verfehlungen stehe. Einen Fonds für verjährte Fälle, zu denen auch der aktuelle gehört, gibt es seit 2015. Dieser wird von den Schweizer Bistümern, den Ordensgemeinschaften und den Kantonalkirchen gespiesen.
«Wir sind zutiefst erschüttert», schreibt das Bistum auf Facebook:
Wir sind zutiefst erschüttert, dass ein Priester unseres Bistums in den Jahren ab 1987 sexuelle Übergriffe gegen einen...
Gepostet von Bistum St. Gallen / Switzerland am Mittwoch, 28. August 2019