Gefahr für Tiere

«Muss ein Tierhasser verteilt haben»: Dutzende Hundeköder im Rheintal gefunden

09.03.2023, 09:21 Uhr
· Online seit 09.03.2023, 09:07 Uhr
Auf Facebook wurden am Dienstag mehrere Bilder von Hundeködern – welche mit Reissnägeln präpariert sind – gepostet. Diese seien in St. Margrethen und Umgebung von verschiedenen Tierhaltern im Rheinvorland gefunden worden.
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Die Köder seien von mehreren Hundehalterinnen und -haltern im Rheinvorland in der Umgebung von St. Margrethen gefunden worden. «Als wir am Dienstag davon erfahren haben, haben wir uns direkt mit der Polizei in Verbindung gesetzt und Flyer verteilt, um auf die Hundeköder aufmerksam zu machen», erklärt Arnold Keller, Tierschutzbeauftragter der Gemeinde St. Margrethen und Präsident vom Verein «Hundesport Rhein».

«Diese muss ein Tierhasser verteilt haben», sagt Claudio Pallecchi, Leiter Bauamt von St. Margrethen.

Auch auf Facebook warnt der Verein «Hundesport Rhein» bereits vor den Ködern, welche im Rheinvorland gefunden wurden. Der Beitrag wurde bisher knapp 1700 Mal geteilt.

Die Suche geht weiter

Um weitere Köder in der Umgebung auszuschliessen, geht der Verein «Hundesport Rhein» nochmals auf die Suche. «Die Hundehalterinnen und Hundehalter sollten ihre Hunde jetzt besser an die Leine nehmen. Die verteilten Flyer im Rheinvorland weisen darauf hin», so Pallecchi.

Der Tierschutzbeauftragte wird am Donnerstag eine Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen.

«Das ist verwerflich»

Auch die Kantonspolizei St.Gallen weiss bereits von den Hundeködern im Rheintal. «Meldungen zu Hundeködern kommen im Jahr vereinzelt vor. Trotzdem ist dies verwerflich und geht gar nicht», sagt Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation der St.Galler Kantonspolizei.

Wenn man einen solchen Fund macht, soll man laut Krüsi die Polizei informieren. «Die Köder werden dann untersucht. Je nachdem in welchem Zustand die Köder sind – beispielsweise wie lange sie bereits am Boden gelegen sind oder von Hunden angekaut wurden – kann man rausfinden, wer die Köder verteilt hat.»

Die Kantonspolizei sende nach der Untersuchung einen Rapport an die Staatsanwaltschaft.

Freiheitsstrafe bis drei Jahre

Wenn ermittelt werden kann, wer die Köder verteilt hat, kommt bei der Staatsanwaltschaft das Tierschutzgesetz zur Anwendung. Die St.Galler Staatsanwaltschaft erklärt: «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich ein Tier misshandelt, vernachlässigt, es unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet. Ebenfalls, wer ein Tier auf qualvolle Art oder aus Mutwillen tötet.»

Wenn also ein Hund wegen eines Köders stirbt, kommt die qualvolle Tötung eines Tiers respektive die Tötung aus Mutwillen zum Tragen. «Wird der Köder nicht gefressen, dürfte in der Regel zumindest ein Versuch hierzu vorliegen.»

Wenn der Hund nicht stirbt und noch gerettet werden kann – oder «nur gelitten hat» – kann je nachdem auch eine Misshandlung vorliegen. «Leider wird die Täterschaft, die solche Köder verteilt, sehr selten ausfindig gemacht. Zeugen und Tatspuren sind folglich sehr wertvoll für die Strafverfolgungsbehörden», erklärt die St.Galler Staatsanwaltschaft auf Anfrage von FM1Today.

veröffentlicht: 9. März 2023 09:07
aktualisiert: 9. März 2023 09:21
Quelle: FM1Today

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