Walensee

Pilot mit Laser geblendet – Deutscher mehrheitlich freigesprochen

09.05.2022, 16:04 Uhr
· Online seit 09.05.2022, 13:36 Uhr
Er soll einen Laserpointer auf einen Super Puma der Schweizer Luftwaffe gerichtet haben – deshalb stand ein in der Schweiz wohnhafter Deutscher am Montag vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Der Mann wird zwar verurteilt, allerdings nicht des Landes verwiesen.
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Ein Super-Puma-Helikopter der Schweizer Luftwaffe befand sich im Februar vergangenen Jahres auf einem Übungsflug über dem Walensee. Dabei sei der Pilot und die Besatzung rund zwei Minuten von einem Laserstrahl geblendet worden. Sofort wurde die Polizei informiert, die einen 35-jährigen Deutschen in Walenstadt ermittelte.

Mehrheitlich Freisprüche

Der Mann wurde am Montag vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland der versuchten, schweren Körperverletzung, versuchter Störung des öffentlichen Verkehrs und der Störung des Militärdienstes freigesprochen. Eine Verurteilung gab es hingegen, weil er den Laserpointer besass: Wegen Verstosses gegen das NISSG (Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall) verurteilt. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen à 120 Franken bezahlen. Ferner übernimmt der Verurteilte die Verfahrenskosten von rund 7000 Franken. Des Landes verwiesen wird der 35-jährige Deutsche nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pilot wurde durch Laser gefährdet

Gemäss Anklageschrift zielte der Mann von seiner Dachterrasse aus mit dem Laserpointer auf den Super Puma. Durch den Vorfall blieben beide Piloten unverletzt und sie konnten den Übungsflug fortsetzen. Der Beschuldigte habe dennoch gemäss Staatsanwaltschaft den Super Puma treffen wollen und in Kauf genommen, dass der Pilot die Kontrolle über den Hubschrauber verliert. Zudem habe er schwerwiegende Verletzungen des Piloten risikiert.

Mann soll Busse zahlen und aus dem Land

Insgesamt wurde dem Mann versuchte schwere Körperverletzung, versuchte Störung des öffentlichen Verkehrs und versuchte Störung des Militärdienstes vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, eine Busse von 350 Franken und eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 110 Franken (1650 Franken). Weiter solle der Deutsche für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

(red.)

veröffentlicht: 9. Mai 2022 13:36
aktualisiert: 9. Mai 2022 16:04
Quelle: FM1Today

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