Schadenersatz für zwei St.Galler Lehrer

27.05.2019, 15:16 Uhr
· Online seit 27.05.2019, 08:59 Uhr
Die Stadt St.Gallen hat zwei Lehrer fristlos entlassen, jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass diese Entlassungen nicht gerechtfertigt waren. Die beiden Lehrkräfte werden mit rund 300'000 Franken entschädigt.
Krisztina Scherrer
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Beide Entlassungen gehen zurück ins Jahr 2015. Ein heute 51-jähriger Reallehrer, der 14 Jahre im Schulhaus Buchental arbeitete, wehrte sich gegen die Kündigung und bekam vor dem Verwaltungsgericht recht. Wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt, muss ihm die Stadt einen Schadenersatz und eine Entschädigung von gegen 100'000 Franken zahlen.

Der andere Lehrer unterrichtete im Primarschulhaus Rotmonten. Ihm wurde gekündigt, weil er streitende Schülerinnen und Schüler an den Nacken gefasst und sie so getrennt habe. Er bestritt das nicht. Die Stadt muss dem heute 65-jährigen Lehrer rund 200'000 Franken Lohnersatz und Entschädigung zahlen. Der Lehrer habe ein Verhalten an den Tag gelegt, das mit seiner Lehrtätigkeit in Konflikt stehe. Die Distanzverletzungen seien aber nicht derart schwerwiegend, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Zusammen kosten die beiden ungerechtfertigten Kündigung die Steuerzahler und die Stadt rund 300'000 Franken. «Die Stadt St.Gallen hat das Wohl der Kinder sowie die Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Lehrpersonen und damit die Funktion des Schulbetriebs höher gewertet als die fristlose Kündigung gegenüber der jeweiligen Lehrperson», sagt Stadtrat Markus Buschor. Beide Entscheide des Verwaltungsgerichts sind gemäss Buschor formalrechtlich nachvollziehbar. Die Stadt hat deshalb die Urteile auch akzeptiert.

veröffentlicht: 27. Mai 2019 08:59
aktualisiert: 27. Mai 2019 15:16
Quelle: sk

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