Härtefälle

St.Galler Härtefallgesuche für Dezember unter Vorbehalt möglich

· Online seit 18.05.2022, 13:06 Uhr
Im Kanton St.Gallen ist die Verlängerung des Covid-19-Härtefallprogramms noch nicht beschlossen. Trotzdem können nun vorsorglich Gesuche eingereicht werden. Diese werden bearbeitet, sobald der Kantonsrat in der Junisession dem Gesetz zugestimmt hat.
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Wegen vieler Unklarheiten hatte der St.Galler Kantonsrat in der Aprilsession die Verlängerung des kantonalen Härtefallprogramms an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Kritisiert wurde etwa eine Lücke: Mit der Vorlage wäre der Monat Dezember zwischen dem bisherigen Programm und der Verlängerung unter den Tisch gefallen.

Die Kommission hat bereits wieder getagt und beantragt, auch den Dezember mit finanziellen Hilfen abzudecken. Definitiv entschieden wird darüber aber erst in der kommenden Session, die Mitte Juni stattfindet. Weil aber die Frist für die Einreichung der Gesuche für Dezember bereits am 30. Juni auslaufen würde, will nun der Kanton vorsorglich bereits Eingaben ermöglichen, wie das Volkswirtschaftsdepartement am Mittwoch mitteilte.

Unternehmen, welche die Bedingungen erfüllen, können seit Mittwoch finanzielle Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Dezember geltend machen. Die Obergrenze für die Härtefallentschädigung liegt bei 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019.

veröffentlicht: 18. Mai 2022 13:06
aktualisiert: 18. Mai 2022 13:06
Quelle: sda

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