Beim Kanton

St.Galler Kitas müssen Entschädigungen beantragen

· Online seit 25.06.2020, 13:32 Uhr
Der Bund beteiligt sich an den Ausfallentschädigungen für Kindertagesstätten (Kitas) während des Lockdowns. Dadurch werden auch die Gemeinden entlastet. Die St.Galler Kitas müssen ihre Gesuche aber nochmals beim Kanton einreichen.
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Private Kindertagesstätten, Krippen und weitere Einrichtungen können rückwirkend Gesuche für Ausfallentschädigungen einreichen. Der Bund trägt einen Drittel der Entschädigungen. Das eidgenössische Parlament hatte einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt.

Der Vollzug obliegt den Kantonen. Die St.Galler Regierung hat eine neue kantonale Verordnung erlassen, die sicherstellt, dass die Gemeinden vom Bund einen Beitrag für ihre coronabedingten Aufwendungen zugunsten von Kitas erhalten, wie die St.Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Bei den Gemeinden noch hängige Gesuche müssen neu an das kantonale Amt für Soziales gerichtet werden. Auch Kitas, die bereits Ausfallentschädigungen von ihrer Standortgemeinde erhalten haben, müssen ein neues Gesuch beim Kanton einreichen.

Neu tragen nicht mehr die Standortgemeinden der Einrichtungen, sondern die Wohnsitzgemeinden der Eltern die Kosten. Der Kanton übernimmt zudem die Kosten für ausserkantonale Kinder, die im Kanton St.Gallen betreut werden.

veröffentlicht: 25. Juni 2020 13:32
aktualisiert: 25. Juni 2020 13:32
Quelle: sda

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