Einbürgerung

St.Galler Regierung gegen höhere Einbürgerungshürden

· Online seit 13.09.2022, 13:28 Uhr
Die St.Galler SVP will in einem Vorstoss die sprachlichen Hürden für Einbürgerungen auf das Niveau B2 erhöhen. Die Regierung ist dagegen. St.Gallen würde damit zum strengsten Kanton der Deutschschweiz. Die Anforderungen lägen bereits höher als beim Bund.
Anzeige

Zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gehören neben der Integration auch ausreichende Sprachfähigkeiten. Das verlangte Niveau richtet sich nach einem allgemein anerkannten europäischen Referenzrahmen. So wird das Niveau A2 mit «Grundlegende Kenntnisse» umschrieben. Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke sowie Informationen zur Person, zur Familie sowie zu Themen wie Einkaufen oder Arbeit würden verstanden.

Auf dem Weg zu einer Einbürgerung werden die Kenntnisse durch einen Test überprüft, wenn sie nicht offensichtlich bereits vorhanden sind. Der Bund verlangt in seinem Bürgerrechtsgesetz von den Bewerberinnen und Bewerbern für den Schweizer Pass die Niveaus B1 mündlich und A2 schriftlich. Die meisten Kantone haben diese Voraussetzungen für ihre Einbürgerungsverfahren übernommen.

Der Kanton St.Gallen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Hürden zu erhöhen. Verlangt wird dort mündlich und schriftlich Niveau B1. Dies entspricht einer «fortgeschrittenen Sprachverwendung». Die Person kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird. Sie kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern, heisst es in der Umschreibung.

Ebenfalls höhere Anforderungen an die Sprachkompetenz gibt es in den den Kantonen Thurgau, Nidwalden und Schwyz. Dort wird mündlich B2 und schriftlich B1 benötigt. Ein Kanton, nämlich Basel-Landschaft, verlange die gleichen Sprachkompetenzen wie St.Gallen, heisst es in einer Übersicht der St.Galler Regierung.

Für Abstimmungen nicht ausreichend

In der Septembersession von nächster Woche entscheidet der Kantonsrat über eine Motion der SVP-Fraktion. Diese fordert mit einer Gesetzesänderung, dass künftig Deutschkenntnisse mit dem Niveau B2 nachgewiesen werden müssen.

Das bisher verlangt Niveau B1 sei für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts nicht ausreichend, argumentiert die Fraktion. Bürgerinnen und Bürger müssten über konkrete und abstrakte Themen abstimmen können, die oft nicht den vertrauteren Sachverhalten aus Arbeit, Schule und Freizeit entsprächen.

Die Regierung spricht sich dagegen aus. Würden mündliche und schriftliche Sprachkompetenzen auf dem Niveau B2 verlangt, «wäre St.Gallen hinsichtlich Sprachanforderungen der strengste Kanton in der Deutschschweiz».

Eine Einbürgerung in diesem Masse zu erschweren, «wäre auch bezüglich Standortattraktivität für Arbeitnehmende ungünstig». Höhere Sprachanforderungen seien «unverhältnismässig», weil damit Personen mit einem höheren Bildungshintergrund oder mit einer grösseren sprachlichen Begabung sowie mehr finanziellen Mitteln bevorzugt würden, so die Regierung.

veröffentlicht: 13. September 2022 13:28
aktualisiert: 13. September 2022 13:28
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige