Energieeffiziente Autos sollen von einem Steuerabzug profitieren, schrieb der Kanton St.Gallen am Freitag in einer Mitteilung. Finanziert würden solche Abzüge durch Steuerzugschläge für Fahrzeuge aus schlechten Effizienzklassen. Das sieht eine Änderung des kantonalen Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben vor.
Personengefährdung berücksichtigt
Bisher ist im Kanton St.Gallen das Gewicht eines Fahrzeugs massgebend für die Höhe der Motorfahrzeugsteuer. Neu sollen zusätzlich auch PS und Kilowatt berücksichtigt werden.
Die Leistungsbesteuerung der Motorfahrzeuge berücksichtige auch potenzielle Personengefährdungen. Aus diesem Grund sollen auch leistungsstarke E-Bikes weiterhin besteuert werden.
Strassenfinanzierung sicherstellen
Die vorgeschlagene Änderung hat zum Ziel, dass «weiterhin genügend finanzielle Mittel für den Bau und den Betrieb der Strassen im Kanton St.Gallen vorhanden» sind, wie es in der Mitteilung hiess. Bezahlt werden damit aber auch Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr oder Massnahmen für Lärm-, Natur-, und Landschaftsschutz.
Die nun präsentierte Vorlage der St.Galler Regierung einer überarbeiteten Motorfahrzeugsteuer gründet auf einem Auftrag aus dem Kantonsrat aus dem Jahr 2018. Das Kantonsparlament wird diesen Gesetzesentwurf noch beraten.
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(sda/red.)