Mitbestimmung

Stadt St. Gallen weitet politische Mitwirkung aus

· Online seit 25.01.2021, 12:36 Uhr
In der Stadt St. Gallen können seit Jahresbeginn 15 Einwohnerinnen und Einwohner einen Bevölkerungsvorstoss einreichen. Bisher gab es die Möglichkeit für politische Partizipation ausserhalb des Parlaments nur für Jugendliche sowie für Migrantinnen und Migranten.
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Unabhängig von der Nationalität können neu 15 Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt, wenn sie älter als 13 Jahre sind, einen Bevölkerungsvorstoss zu einem städtischen Anliegen einreichen. Das entsprechende Reglement sei seit dem 1. Januar in Kraft, teilte die Stadt St.Gallen am Montag mit.

Ein solcher Vorstoss wird zuerst durch die Bevölkerungsdienste formal überprüft und dann an die Stadtkanzlei weitergeleitet. Von dort geht er an die parlamentarische Kommission, die für das Thema zuständig ist. Gleichzeitig wird der Stadtrat über den Vorstoss informiert.

In der Regel höre die zuständige Kommission «eine Delegation der Unterzeichnenden persönlich an», heisst es in der Mitteilung. Die Kommission entscheide anschliessend, ob sie das Anliegen als parlamentarischen Vorstoss an das Stadtparlament einreiche. In jedem Fall bekämen die Vorstösser und Vorstösserinnen Bescheid, was mit dem Anliegen weiter geschehe.

Das bisherige Partizipationsreglement stammte aus dem Jahr 2006. 15 Jugendliche konnten einen Vorstoss einreichen, für die Migrantinnen und Migranten war dies über den Verein «Stimme der Migrantenvereine des Kantons St. Gallen» möglich. Insgesamt neun Vorstösse waren es seither. Beim letzten, eingereicht im Januar 2019 von Jugendlichen, ging es um den Klimanotstand.

veröffentlicht: 25. Januar 2021 12:36
aktualisiert: 25. Januar 2021 12:36
Quelle: sda

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