Coronavirus

Thurgau und St.Gallen ermöglichen weitere Härtefallhilfen

· Online seit 11.03.2022, 12:04 Uhr
Die Thurgauer und die St.Galler Regierung haben die gesetzlichen Grundlagen für zusätzliche Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen verabschiedet. Die Beschlüsse werden den kantonalen Parlamenten zur Genehmigung unterbreitet.
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Aufgrund der Ende 2021 noch pandemiebedingten Unsicherheiten hat die Bundesversammlung die Gesetzesgrundlage für das Härtefallprogramm am 17. Dezember 2021 um ein Jahr verlängert.

Im Kanton Thurgau können betroffene Unternehmen vom 1. bis 30. April Härtefallbeiträge für die Monate Dezember 2021 sowie Januar und Februar 2022 beantragen, wie der Kanton am Freitag mitteilte.

Damit ein Unternehmen als Härtefall gelte, müsse es wie im ersten Härtefallprogramm verschiedene Bedingungen erfüllen. Unter anderem müsse es in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erzielt haben.

Alle Branchen zugelassen

«Im Unterschied zu anderen Kantonen lässt der Thurgau alle Branchen für das Härtefallprogramm zu», heisst es in der Medienmitteilung weiter. Im Kanton Thurgau stehen für das Härtefallprogramm 2 maximal 25,3 Millionen Franken zur Verfügung, wovon höchstens 5,06 Millionen Franken durch den Kanton zu tragen sind.

Dieser kantonale Beitrag überschreitet die Finanzbefugnis des Grossen Rates. Eine Volksabstimmung wäre aber frühestens am 25. September 2022 möglich. Damit könnten Auszahlungen im Rahmen des Härtefallprogramms 2 erst im vierten Quartal 2022 erfolgen.

Der Regierungsrat erachte es als notwendig und rechtlich vertretbar, erneut den Paragrafen 44 der Kantonsverfassung anzuwenden, um schnellstmöglich wirtschaftliche und soziale Notstände zu lindern. Der Beschluss des Regierungsrats werde umgehend zur nachträglichen Genehmigung dem Grossen Rat unterbreitet.

Schutzschirm verlängern

Das Härtefallprogramm 2022 des Kantons St.Gallen sieht nicht rückzahlbare Unterstützungsbeiträge zunächst für das erste Quartal 2022 vor. Die Massnahmen sollen gezielt jenen Unternehmen helfen, die schon im vergangenen Jahr auf Härtefallhilfe angewiesen waren und die auch im Jahr 2022 aufgrund der Epidemie beziehungsweise der von den Behörden getroffenen Schutzmassnahmen Umsatzausfälle erlitten, teilte der Kanton mit.

Da sich die wirtschaftliche wie auch die epidemiologische Situation mittlerweile deutlich entspannt haben, geht die St. Galler Regierung davon aus, dass der Bedarf an Härtefallmassnahmen 2022 deutlich tiefer sein wird als noch im Jahr 2021. Die Regierung möchte im Juni 2022 entscheiden, ob das Härtefallprogramm 2022 für das zweite Quartal 2022 nochmals fortgeführt werden muss.

Der Kanton St.Gallen plant, das Instrument des Schutzschirms für Publikumsanlässe auf kantonaler Ebene im bisherigen Rahmen weiterzuführen.

Unterstützung für Seilbahnen

Schliesslich soll die bereits bestehende kantonale Unterstützungsmöglichkeit für Seilbahnen so angepasst werden, dass sich der Bund gestützt auf das eidgenössische Personenbeförderungsgesetz an allfälligen nicht rückzahlbaren Beiträgen des Kantons und der Gemeinden beteiligen wird.

Finanzhilfen des Bundes seien bei Covid-19-bedingten Verlusten von bestimmter Tragweite bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Die kantonale Regelung macht die Finanzhilfe von Bund und Kanton weiterhin von einer Beteiligung der Standortgemeinden von 40 Prozent an der à-fonds-perdu-Unterstützungsleistung abhängig.

Insgesamt werden die Härtefallmassnahmen 2022, die Verlängerung des Schutzschirms und die angepassten Voraussetzungen betreffend die Unterstützung der Seilbahnunternehmen nicht zu Nettobelastungen des Kantons St.Gallen von mehr als 15 Millionen Franken führen, wie es in der Botschaft der Regierung heisst.

Der St Galler Kantonsrat wird in der April-Session über die Vorlage befinden. Der Vollzugsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Kantonsrat. Ab diesem Zeitpunkt wird die Einreichung von Gesuchen möglich sein.

veröffentlicht: 11. März 2022 12:04
aktualisiert: 11. März 2022 12:04
Quelle: sda

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