Tötungsdelikt während Fasnacht

Tödliche Regenschirm-Attacke in Mels: Gericht vertagt Urteil

02.02.2024, 14:47 Uhr
· Online seit 02.02.2024, 14:32 Uhr
Mit einem Regenschirm soll ein damals 19-jähriger Kantischüler einem 45-jährigen Italiener nach der Melser Fasnacht in beide Augen gestochen und ihn so umgebracht haben. Obwohl das Urteil für Freitag angekündigt wurde, schiebt das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland die Entscheidung auf und fordert ein zweites Gutachten.

Quelle: TVO

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Es ist ein mysteriöser und verzwickter Fall, der in diesen Tagen vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganslerland mit viel Aufmerksamkeit aus der Bevölkerung behandelt wurde. Einem 20-jährigen Schweizer aus der Region wird vorgeworfen, im Alkoholrausch einen 45-jährigen Italiener mit Stichen in die Augen mit einen Regenschirm nach der Melser Fasnacht 2022 umgebracht zu haben.

«Eines der schwersten Delikte des Strafgesetzbuches»

Obwohl das Gericht für Freitag eigentlich ein Urteil angekündet hatte, teilt es am Freitag mündlich mit, dass noch kein Urteil gefällt wurde. Das bisher gestellte psychiatrische Gutachten sei nicht vollständig nachvollziehbar, deshalb werde ein zweites Gutachten gefordert.

Währenddessen sass der 20-jährige Angeklagte regungslos da und lauschte dem Gericht. Dem Gericht sei die belastende Situation durch die Aufschiebung bewusst. Es gebe aber keine andere Möglichkeit. «Wir sprechen hier von einem der schwersten Delikte des Strafgesetzbuches», so das Gericht am Freitag.

Entsprechend wichtig sei es, dass das Gutachten umfänglich inhaltlich nachvollziehbar sei. Das sei bisher nicht der Fall. «Der Gutachter hat wichtige Fragen nicht gestellt, was beim Gericht viele Fragen aufgeworfen hat.» Für Verwirrung gesorgt hat der Zustand des Angeklagten, indem er sich während der Tat befand. Viele Indizien würden sich widersprechen.

Der Gutachter, von dem die Rede ist, ist mittlerweile verstorben und kann deshalb nicht mehr befragt werden. Das Gericht wird einen neuen Gutachter oder eine neue Gutachterin vorschlagen. Die Entscheidung wird bis auf Weiteres aufgeschoben.

Forderung der Privatklägerschaft wird berücksichtigt

Während die Staatsanwaltschaft Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung in zurechnungsunfähigem Zustand und eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten auf Bewährung gefordert hatte, plädierte die Verteidigung des Ankgelagten auf einen kompletten Freispruch.

Gleichzeitig stellte der Anwalt der Opferfamilie bereits am Donnerstag das erstellte psychiatrisches Gutachten in Frage und forderte eine weitere Untersuchung.

Überraschende Details während Prozess

Während des Prozesses wurden neue, überraschende Details des Vorfalls diskutiert. So argumentierte die Verteidigung des Angeklagten, dass er während der Tat zwar schuldunfähig sei. Allerdings sei der Grund dafür nicht selbstverschuldet. Stattdessen geht sie davon aus, dass ihm eine Substanz, etwa K.O.-Tropfen, verabreicht worden sei. Dies habe zu Wahrnehmungsverzerrungen und zu der brutalen Tat geführt.

Auch gab eine Zeugin am Donnerstag an, den Beschuldigten kurz vor der Tat während mehr als einer Stunde an der Bar gesehen zu haben, während er sich selbst immer wieder bekreuzigt und zu sich selbst gesprochen hatte. Dabei habe er nicht betrunken gewirkt.

Während des Tatzeitpunktes selbst wurden bei dem damals 19-Jährigen zwischen 1,21 und 2,09 Promille im Blut gemessen.

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veröffentlicht: 2. Februar 2024 14:32
aktualisiert: 2. Februar 2024 14:47
Quelle: FM1Today

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