«Unverhältnismässig» – Beschwerde wegen verlängertem Besuchsverbot
In vielen Kantonen ist es wieder möglich, Patienten im Spital zu besuchen – nicht so in St.Gallen: Der Kanton hat entschieden, das Besuchsverbot bis 18. Juni zu verlängern. Eine entsprechende Mitteilung wurde nicht verschickt, auf den Spitalwebseiten wird aber darauf hingewiesen.
Dieses Vorgehen des Kantons wird kritisiert, nun muss sich auch das Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet, ist eine Beschwerde auf dem Weg. Der Beschwerdeführer hält die Regelung für «unverhältnismässig und willkürlich». Vor allem, weil Besuche in grösseren Spitälern wie dem Zürcher Unispital bereits möglich seien.
Eine Öffnung für Besucher mit Schutzkonzept bedeute einen grossen administrativen Aufwand, heisst es beim St.Galler Gesundheitsdepartement. Bis 19. Juni sollen die Spitäler solche Schutzkonzepte ausarbeiten. In Ausnahmefällen – beispielsweise, wenn sich ein Patient in schlechtem Zustand befindet – sind Besuche schon heute erlaubt.
(red.)